Beschluss:

  1. Der Schul- und Bildungsausschuss des Rhein-Kreises Neuss spricht sich für die Übertragungslösung aus.
  2. Einzelheiten der Übertragung bleiben den weiteren Verhandlungen mit den Städten und der Gemeinde Rommerskirchen vorbehalten.       
  3. Die Verwaltung wird über den Verlauf der Verhandlungen im Kreisausschuss und im Kreistag am 14.06.2023 berichten.

Protokoll:

 

Herr Lonnes erläuterte, der Kreistag habe sich ursprünglich für eine Verbundlösung ausgesprochen und beschlossen, die Schulsozialarbeit in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss durchzuführen. Im Jahr 2022 folgte die Evaluation der geleisteten Arbeit. Demnach habe sich aus Sicht der Kreisverwaltung das System bewährt. Er stellte fest, dass die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss hierzu eine abweichende Meinung haben. Sie hätten dem Landrat einen Vorschlag unterbreitet, wie der kommunalen Selbstverwaltung mehr Rechenschaft getragen werden könnte. Die Kommunen möchten statt der bewährten Verbundlösung mehr Eigenständigkeit und haben daher um Übertragung der Fördermittel zum 01.08.2023 gebeten. Der Landrat möchte dem Begehren der Kommunen nachkommen.

Herr Lonnes erklärte, im Falle der Übertragung sei der Rhein-Kreis Neuss nicht nur als Fördermittelempfänger, sondern auch als Schulträger von 8 Förderschulen, 4 Berufsbildungszentren und demnächst einem Weiterbildungskolleg zu behandeln.

Herr Lonnes teilte mit, worin die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit an diesen Schulformen liege und dass daher nicht auf Schulsozialarbeiterstellen verzichtet werden könne. Würde man nach dem Sozialschlüssel des Landes entscheiden, stünden dem Rhein-Kreis Neuss 6 Stellen aus dem Förderkontingent zu. Das führe dazu, dass kleine Kommunen nicht berücksichtigt würden. Daher schlage die Kreisverwaltung vor, auf 2 Stellen zu verzichten, um so eine gerechtere Verteilung zu gewährleisten und die kleineren Kommunen mitzuversorgen. Definitiv sei ein Stellenanteil von nur 1,3 für den Schulträger Rhein-Kreis Neuss nicht akzeptabel, da der Verzicht auf Schulsozialarbeit an den eigenen Schulen nicht zielführend sei. Er appellierte in diesem Zusammenhang an die großen Kommunen sich solidarisch zu zeigen, damit auch die kleinen Kommunen mit Schulsozialarbeit versorgt würde.

 

In der Diskussion stellte Frau Jansen fest, dass in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses im Januar 2023 das Thema aufgrund des Beratungsbedarfs in die heutige Sitzung verwiesen worden sei. Allerdings sei die Vorlage zu TOP 6 nicht aktuell, da sich inzwischen eine andere Meinung gebildet habe. Insbesondere sei sie nicht einverstanden mit dem Inhalt und der Aufnahme der Aussage in Punkt 2 Satz 1 und 2 der Vorlage. Sie sei nicht der Meinung, dass mit einer Übertragungslösung ein Vertrauensverlust bei den Mitarbeitenden einherginge, da Schulsozialarbeiter es gewohnt seien, in Teams zu arbeiten. Satz 2 „Die bisher gut geleistete Schulsozialarbeit verliert ihre Wirkung“ suggeriere den Mitarbeitenden, dass die Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber nichts wert sei. Diese Aussage könne sie ebenfalls nicht unterstützen und sprach sich für die Übertragung der Fördermittel auf die Kommunen aus. Hierbei begrüße die Fraktion auch Kompromisslösungen. Außerdem bat sie um einen ausführlichen Bericht durch alle Beteiligten bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024.

 

Herr Ladeck bat Punkt 2 des Antrages der Kreistagsfraktion zurückzustellen, da es in den Kreistagsfraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum hinsichtlich der Berechnungsmodelle Beratungsbedarf gebe.

 

Herr Lonnes entgegnete, dass es durchaus gerechtfertigt sei, in einer Vorlage auf einen möglicherweise aufkommenden Vertrauensverlust hinzuweisen. Man habe zu bedenken, dass Mitarbeitende vor einem Arbeitgeberwechsel stünden. Das könne verunsichern. An dieser Stelle sei es fair, dass die Mitarbeitenden Verlässlichkeit und eine Sicherheit erführen, die nicht beliebig verändert werden sollte. Herr Lonnes betonte mehrmals, dass die Umsetzung einer Übertragungslösung zum 01.08.2023 nicht einfach sei, da eine äußerst knappe Zeitschiene vorliege.

Herr Ackburally teilte mit, er unterstütze die Übertragungslösung und würde einen Verweis in den Kreisausschuss begrüßen.

 

Nachdem Herr Lonnes eine von allen akzeptierte Beschlussempfehlung formulierte, fasste der Schul- und Bildungsausschuss einstimmig den folgenden Beschluss


Abstimmungsergebnis:

einstimmig