Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Personen laut vorliegenden

Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen/innen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 für

den Landgerichtsbezirk Mönchengladbach und den Landgerichtsbezirk Düsseldorf zu.


Protokoll:

Herr Troppenz erläuterte, dass der Jugendhilfeausschuss über die vorliegenden Kandidatenlisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 in den Landgerichtsbezirken Düsseldorf und Grevenbroich beschließen müsse. Er wies außerdem darauf hin, dass im Vorfeld durch Presseveröffentlichungen und das gezielte Anschreiben von Kandidaten vergangener Jahre bzw. geeigneten Personen, versucht wurde, die benötigte Anzahl an Jugendschöffen zu finden. Dies sei für den Landgerichtsbezirk Mönchengladbach, also Personen mit den Wohnorten Jüchen und Rommerskirchen auch gelungen. Für den Landgerichtsbezirk Mönchengladbach, also Personen mit dem Wohnort Korschenbroich, habe dies nicht in Gänze funktioniert. Es seien dennoch genug Kandidaten vorhanden, um die ausgeschriebenen Schöffenstellen besetzen zu können. Es sei entscheidend, dass das Gericht eine Auswahlmöglichkeit habe. Dies sei vor dem Hintergrund der Anzahl an Bewerbungen und der zu besetzenden Stellen gewährleistet.

Offensichtlich für das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen nicht geeignete Personen, lagen bei den Bewerberinnen und Bewerbern nicht vor.

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste anschließend einstimmig den folgenden Bechluss: