Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Protokoll:

Frau Gilles verwies auf den ARGE-Report für den Rhein-Kreis Neuss, welcher der Einladung beigefügt war.

Kreistagsmitglied Servos bat unter Hinweis auf Seite 5 des Berichtes um Auskunft, ob es besondere Aktivitäten gäbe, junge Menschen in Ausbildung oder Arbeit zu integrieren. Frau Gilles erklärte, dass eine Begleitung aller Jugendlichen ab 15 Jahre -und zum Teil schon bei Jüngeren- stattfinde, um deren Perspektive in Schule oder Ausbildung im Blick zu haben und sie zu unterstützen. Insbesondere im Frühjahr fänden verstärkt Aktivitäten statt, unter anderem am sogenannten „Maikäfertag“, an welchem Arbeitsvermittler gezielt Betriebe auf freie Ausbildungsstellen ansprechen würden.  Erfreulicherweise gebe es im Rhein- Kreis Neuss  einen hohen Bestand an freien Ausbildungsstellen, so dass für diejenigen, welche sich um einen Ausbildungsplatz bemühen würden, gute Chancen bestünden, einen solchen zu erhalten. Die erste Halbjahresbilanz der ARGE zum Ausbildungsmarkt im Rhein-Kreis Neuss ist der Niederschrift in Anlage beigefügt.

 

Kreistagsmitglied Widdekind fragte, ob es gravierende Unterschiede in der Vermittlung von Jungen und Mädchen gäbe. Frau Gilles konnte hierzu feststellen, dass Mädchen tendenziell oft bessere Schulabschlüsse vorweisen würden als Jungen. Die Vermittlung verlaufe meist innerhalb der geschlechtstypischen Berufsbilder. Allerdings sei festzustellen, dass Frauen beim Anstieg der Arbeitslosigkeit in 2009 weniger betroffen gewesen seien als Männer, was womöglich an dieser Zuordnung zu geschlechtstypischen Berufsbildern gelegen habe und frauentypische Berufsbilder in den weniger konjunkturabhängigen Berufssparten lägen.

 

Kreistagsmitglied Kresse fragte, ob gewährleistet sei, dass mit der Beschäftigung von 1,-€ -Jobbern kein Gewinn für die Dienststelle verbunden sei. Allgemeiner Vertreter Steinmetz verwies darauf, dass das Thema bereits im Kreisausschuss besprochen worden sei. Die Position des Rhein- Kreises Neuss, dass der Einsatz von 1,-€ -Jobbern nicht weiterberechnet werden darf, sei bei den Akteuren am Arbeitsmarkt sowie der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände deutlich gemacht worden. Frau Gilles betonte, dass für diese Stellen strenge Zugangskriterien gelten würden und ein transparentes Kontrollsystem geschaffen worden sei. Insbesondere da sich auch Firmen über die entsprechenden Stellen informieren könnten sei gewährleistet, dass mit diesen Stellen kein Wettbewerbsvorteil verbunden sei.

 

Zur Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, welche als Tischvorlage in den Sozial- und Gesundheitsausschuss gegeben wurde, nahm Frau Gilles ausführlich Stellung. Die Zusammenfassung der Stellungnahme ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.