Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Dr. Klose dankte zunächst für die mit der Einladung übersandte umfangreiche Darstellung der Alternativen. Er gehe davon aus, dass das Thema noch in den Fraktionen beraten werden müsse, da es sich um eine überaus komplexe Materie handele. Er regte daher an, in der heutigen Sitzung noch keine Entscheidung zu treffen, sondern lediglich eine Einführung in die Gesamtthematik durch die Verwaltung vorzunehmen. Hierfür spreche auch, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Eine tiefer gehende politische Beratung und Beschlussfassung könne in einer späteren Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses erfolgen, wobei ggf. eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses einberufen werden müsse.

 

Kreistagsmitglied Thiel bestätigte für die SPD-Fraktion, dass noch Besprechungsbedarf in der Fraktion bestünde und regte an, die Städte und Gemeinden zu einer schriftlichen Stellungnahme zur Frage Jobcenter oder Option aufzufordern. Hiernach könne der Verwaltung ein Fragenkatalog durch die Fraktion vorgelegt werden. Er befürworte den Vorschlag, eine zusätzliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses anzusetzen.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz betonte, dass der Verwaltung an einer rechtzeitigen Entscheidung gelegen sei um auch die nötige Sicherheit bei den Kunden und Mitarbeitern der ARGE zu schaffen. Die Verwaltung habe bereits die notwendigen Gespräche anberaumt. Am 1. Juni finde ein Gespräch mit den Bürgermeistern, am 14.Juni mit den Sozialdezernenten statt. Ein Gespräch mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände sei ebenfalls bereits terminiert.

 

Kreistagsmitglied Kresse regte eine interfraktionelle Steuerungsgruppe an, welche die weiteren sich ergebenden Fragen zeitnah abarbeiten könnte. Er lobte die gute Zusammenarbeit in der ARGE, sehe aber auch Vorteile in der Option.

 

Ausschussmitglied Quellmann teilte mit, dass sich die FDP-Fraktion dem Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Dr. Klose anschließe.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz wies noch einmal auf die Bedeutung der anstehenden Frage hin. Es gehe um 15.000 Bedarfsgemeinschaften, 30.000 Leistungsempfänger, 320 ARGE Mitarbeiter und ein Finanzvolumen von 210 Mio. Euro pro Jahr. Entscheidend sei die Frage, welchem System, Jobcenter oder Optionskommune, mehr zuzutrauen sei. Bei der Beurteilung dieser Frage sei zu beachten, dass das Jobcenter nicht das Nachfolgemodell der ARGE sei. Mit der ARGE sei die Zusammenarbeit gut gewesen, das Jobcenter habe aber andere Bedingungen, so dass die Chancen und Risiken beider Modelle abzuwägen seien. Zum Wettbewerb der optierenden Kommunen führte er aus, dass für Nordrhein-Westfalen voraussichtlich 7 neue Optionen vergeben würden. Zurzeit seien 10 Kommunen bekannt, welche optieren möchten. Es gäbe keine Optionskommune, welche die Option zurücknehmen wolle. Es sei lediglich bekannt, dass ein Kreis beabsichtige die Delegation innerhalb der Option zurückzunehmen um die Aufgaben alleine als Kreis wahrzunehmen. Formell wies Allgemeiner Vertreter Steinmetz darauf hin, dass die Entscheidung über die Option allein der Kreis treffe, unabhängig vom Votum der Städte und Gemeinden. Fraglich sei, wie sich hier gegensätzliche Auffassungen auf den Wettbewerb auswirken könnten.

 

Der Amtsleiter des Kreissozialamtes, Siegfried Henkel, stellte dem Ausschuss in einer Präsentation die wesentlichen Inhalte und Grundlagen des zukünftigen Entscheidungsprozesses nochmals detailliert vor. Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.

 

Kreistagsmitglied Rosellen fragte an, wie das finanzielle Risiko aussehe, wenn im Fall einer Option die Ausgaben das vorgegebene Budget überschreite. Weiterhin sprach er die IT- Schnittstellen zum Bund im Falle der Option an. Er bat um Auskunft, ob die Informationen der Bundesagentur auch weiterhin zugänglich seien. Herr Henkel führte aus, dass sowohl dem Jobcenter als auch der Optionskommune ein gleiches Budget für Verwaltungs- und Eingliederungsleistungen zur Verfügung stehe. Hiermit müsse man in beiden Fällen auskommen. Nicht budgetiert seien die Ausgaben für die passiven Leistungen, sie würden in voller Höhe von der Agentur getragen. Bezüglich der IT Nutzung  sei sicherzustellen, dass bei Wechsel der Systeme ein Datentransfer stattfinden könne. Inwieweit die Bundesagentur im Falle einer Option Dienstleistungen zur Verfügung stelle, sei noch abzuklären.

 

Kreistagsmitglied Rainer Thiel sah Vorteile in einer bundsweit einheitlichen Arbeitsmarktpolitik durch einen einheitlichen Organisationsaufbau. Die Kommunalisierung berge Risiken aber auch Vorteile, die es abzuwägen gelte.  Er kündigte einen detaillierten Fragenkatalog seiner Fraktion an. Eine Tendenz zu der einen oder anderen Organisationsform gäbe es derzeit noch nicht.

 

Ausschussmitglied Haag zeigte auch einige Fragen auf. Positive Aspekte für eine Option sehe er insbesondere im Bereich Personal und Aufsicht.

 

Kreistagsmitglied Bartsch fragte nach der Übernahme der Kosten für die Pensionsrückstellungen  der ggf. zu übernehmenden Bundesbeamten. Zur Frage der beamtenrechtlichen Versorgungslasten wird auf Seite 13, 2ter Absatz des Arbeitspapiers verwiesen. Weitere Ausführungen erfolgen in den Erläuterungen zur Einladung für die nächste Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses.

 

Kreistagsmitglied Carsten Thiel fragte, ob bei sinkender Zahl von Bedarfsgemeinschaften auch der Personalkostenzuschuss reduziert würde, so dass die Kosten für einen daraus entstehenden Personalüberhang durch die Kommunen zu tragen wären. Allgemeiner Vertreter Steinmetz erklärte, dass die Festlegung jährlich erfolge. Hierin liege der Grund, dass viele Verträge nur befristet abgeschlossen würden. Ergänzend führte Frau Gilles aus, dass Verwaltungs- und Eingliederungsbudget deckungsfähig seien. Es sei bei einer Unterdeckung des Verwaltungsbudgets möglich einen Ausgleich aus dem Eingliederungsbudget vorzunehmen, so dass das Risiko relativiert werde. Für die ARGE bestimme die Trägerversammlung durch Beschluss, wie hoch die Entnahme maximal betragen dürfe. Dies gelte gleichermaßen für Optionskommune und Jobcenter. Ob es zukünftig eine gesetzliche Obergrenze für die Entnahme geben werde, könne zurzeit nicht beurteilt werden.