Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Protokoll:

Frau Gilles erläuterte, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und den Dienstleistern für die flankierenden Leistungen gebe, deren Nutznießer die ARGE sei.

Die flankierenden Dienste wurden anhand einer Präsentation vorgestellt, welche dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.

Anschließend wurde ein Fallbeispiel der Schuldnerberatung aus Sicht des Betroffenen, des Fallmanagers und des Beraters dargestellt.

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Haag erklärte Frau Gilles, dass eine Vermittlung in die flankierenden Leistungen auch dann erfolge, wenn der Betroffene einer Schweigepflichtsentbindung gegenüber dem Fallmanager nicht zustimme. In diesem Fall könne aber eine effektive Zusammenarbeit und gemeinsame Beratung nicht erfolgen.