Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren zur 8. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NRW, S. 227) die 8. Änderung des Landschaftsplanes Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt I – Neuss – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 01.06.2010 (Anlage 3) als Satzung.


Protokoll:

Vorsitzender Herr Boestfleisch führt in die Thematik ein. Er fragt, inwieweit Belange der Firma Brata betroffen seien. Herr Stiller antwortet, dass durch die geplante Änderung des Landschaftsplanes keinerlei Betroffenheit der Firma Brata festgestellt werden könne. Es handle sich hierbei um die Umsetzung einer Anregung des Landschaftsbeirates, diesen wenig frequentierten Sportplatz in der ehemaligen Erftaue mit in das Landschaftsschutzgebiet einzubeziehen. Herr Stiller erklärt, dass im vorgelegten Beschlussvorschlag ein redaktioneller Fehler aufgetreten sei. Richtigerweise müsse es in der letzten Zeile heißen: „in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 01.06.2010“ sowie „(Anlage 3)“.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig