Sitzung: 30.10.2023 Sportausschuss
Vorlage: 52/3328/XVII/2023
Beschlussempfehlung:
Der Sportausschuss beschließt die Anpassung des Verfahrens zur Förderung
der Tätigkeit der lizenzierten Übungsleiterinnen und -leiter im Rahmen des
Digitalisierungsprozesses sowie die dazu nötige Änderung der
Sportförderrichtlinie 2.2.1 gemäß Verwaltungsvorschlag.
Protokoll:
Herr Brügge verweist auf die Vorlage. Die gesamte Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss sei dabei Prozesse zu digitalisieren. Dafür sei es notwendig, diese Prozesse zunächst zu analysieren. Die aus der Sportverwaltung und der Stabsstelle Digitalisierung bestehende Arbeitsgruppe kam zu dem Ergebnis, dass mit der aktuell bestehenden Vielzahl an Kriterien eine Digitalisierung äußerst schwer umzusetzen ist. Damit seien Effektivitätsgewinne kaum zu erreichen und die durch die komplexe Regelung angestrebte Einzelfallgerechtigkeit könne nicht herbeigeführt werden. Aus diesem Grund wurde die Anlehnung an das Verfahren des LSB NRW gemäß Vorlage vorgeschlagen. Gemeinsam mit dem Sportbund Rhein-Kreis Neuss sei die Sportverwaltung der Auffassung, dass diese Vorgehensweise für die Sportverwaltung selbst, aber vor allem für die Vereine deutlich effektiver ist. Nach dem positiven Beschluss des Sportausschusses werde das neue Verfahren im Folgejahr durchgeführt und dabei analysiert, was gut war und wo es womöglich Verbesserungspotenzial gibt. Er dankt der Sportverwaltung und der Stabsstelle Digitalisierung für die bisherige, intensive Arbeit zur Erstellung der Vorlage.
Herr Streck bedankt sich für die Vorlage, die ein perfektes Beispiel für die Umsetzung der Digitalisierung darstelle. Deswegen werde der Vorschlag auch begrüßt, denn es entlaste sowohl die Verwaltung als auch die Sportvereine. Zudem sei es gut, wenn im nächsten Jahr die positiven und negativen Aspekte zur Diskussion dem Sportausschuss vorgestellt werden.
Herr Kahlbau begrüßt den Bürokratieabbau, die Zukunftsausrichtung sowie die Gleichschaltung von Prozessen. Zudem sei dies ein Zeichen an die Vereine, dass die Verwaltung ihnen vertraut.
Frau Jansen dankt ebenfalls für den Bürokratieabbau und die gute Vorlage. Sie fragt, warum weiterhin die Daten zum Geschlecht der Übungsleiterinnen bzw. Übungsleiter erhoben werden sollen. Wenn es keine unterschiedlichen Fördersätze gebe, sollte dies gestrichen werden.
Herr Brügge erklärt, dass man sich an der Vorlage des LSB NRW orientiert habe. Die Sportverwaltung benötige die Daten nicht, da alle Personen gleich gefördert werden. Über den Vorschlag werde in der Sportverwaltung noch einmal diskutiert. Es könne ggfs. bei den Vereinen zu Irritationen führen, warum der LSB NRW diese Daten erhebt und die Sportverwaltung nicht.
Herr Rehse bewertet die Vorlage ebenfalls positiv. Sie habe verschiedene Vorteile. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werde stärker gewichtet als Sportangebote für Erwachsene. Zudem werde die Antragstellung einfacher und die Auszahlung erfolge früher. Er möchte auch auf einen Nachteil zu sprechen kommen. Das bisherige Verfahren auf Basis der geleisteten Stunden sei für einige Vereine günstiger gewesen. Am Beispiel seines Vereins FC Straberg erklärt er, dass es dort ein sehr großes Sportangebot gibt. Da könne es natürlich sein, dass dort der Zuschuss im kommenden Jahr geringer ausfallen wird. Trotzdem könne er aus den Gesprächen mit dem Verein weitergeben, dass auch der Verein die Änderung des Verfahrens begrüßt. Deswegen spreche er sich für den Vorschlag zur Änderung des Verfahrens aus, da auch eine Evaluation stattfinden soll.
Herr Buchartz fasst zusammen, dass es im kommenden Jahr eine Evaluierung des Prozesses und einen Bericht der Verwaltung im Sportausschuss zu den Erfahrungen mit dem neuen Förderprocedere geben werde.
Frau Leiermann nimmt Bezug auf die Änderung der Sportförderrichtlinie. In der alten Richtlinie hieß es „Antragsberechtigt sind nur Sportvereine, die auch einen gleichlautenden Antrag an den Landessportbund gerichtet haben; ausgenommen hiervon sind Behindertensportvereine“. Hingegen würde es in der Änderung nur noch heißen: „Antragsberechtigt sind nur Sportvereine, die im Vorjahr an der Bestandserhebung des LSB NRW teilgenommen haben“. Sie siehe da ein Problem für neu gegründete Sportvereine an der Förderung zu partizipieren.
Herr Schütz erklärt,
dass neu gegründete Vereine in den ersten drei Monaten des Jahres die
Möglichkeit haben an der Bestandserhebung des LSB NRW teilzunehmen. Auf diese
Daten werde zurückgegriffen für das Förderverfahren im Rhein-Kreis Neuss. Bei
später gegründeten Vereinen sei die Teilnahme nicht möglich. Da die
Bestandserhebung jährlich erfolge, sei aber spätestens ab dem zweiten Jahr eine
Teilnahme am Zuschussverfahren des Rhein-Kreises Neuss möglich.
Frau Leiermann schlussfolgert,
dass somit die Anzahl der möglichen Problemfälle marginal sind.
Herr Fröhlich erläutert, dass über die Vorlage bei der Vorstandssitzung intensiv diskutiert wurde. Es sei sehr gut, dass mit Frau Schiffer ein Mitglied der Sportverwaltung im erweiterten Vorstand intensiv berichten konnte, woran sich das neue Verfahren orientiert. Somit habe es bei dem Verfahren einen sehr engen Austausch zwischen Sportamt und Sportbund gegeben. Der Sportbund bewerte das neue Verfahren sehr gut. Die Gründe seien in der Sitzung erkannt und benannt worden. Somit gehe der Sportbund das vorgeschlagene Verfahren mit und bedanke sich für die enge Zusammenarbeit im Haus des Sports.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.