Protokoll:

 

Herr Grippekoven, ZS4 Informations- und Kommunikationstechnologie, stellt in einem Vortrag den momentanen Stand der fortschreitenden Digitalisierungsmaßnahmen innerhalb des Gesundheitsamtes vor. Die zugehörige Präsentation ist der Niederschrift angehangen.

 

Nach der Präsentation ergibt sich eine Diskussion zwischen Herrn Grippekoven und den Ausschussmitgliedern:

 

 

Herr Ackburally fragt, mit welchem Kooperationspartner der Rhein-Kreis Neuss im Bereich der digitalen Sicherheit zusammenarbeite. Hier gehe es auch um den Schutz der kritischen Infrastruktur und es stelle sich die Frage, welche Herausforderungen dort bestünden und welche Entwicklungen und Strategien der Rhein-Kreis Neuss verfolge.

 

Herr Grippekoven erläutert, dass IT-Sicherheit mittlerweile ein sehr großes Thema sei. In den letzten Monaten sei es vermehrt zu Angriffen auf Kommunen und deren digitale Infrastruktur gekommen. Es habe leider auch mehrere erfolgreiche Angriffe auf Kommunen und deren Dienstleister gegeben, welche den Prozess der Digitalisierung erschwert haben. Dies betreffe den Rhein-Kreis Neuss bis jetzt zum Glück nur in geringerem Maße.

 

Um den Schutz des Rhein-Kreises Neuss zu verbessern, gebe es seit einiger Zeit modulare, digitale Schulungen für alle Mitarbeitenden, welche das Personal bezüglich Sicherheitsmaßnahmen sensibilisiere. Hier könne gesagt werden, dass die Mitarbeitenden darauf sehr gut reagierten und auch immer vorsichtiger werden. Man sei Gesundheitsamt-übergreifend also auf einem sehr guten Weg.

 

Nachtrag zum Protokoll bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen und Kooperationspartner im IT-Sicherheits-Bereich:

 

Es gebe keinen speziellen Kooperationspartner, mit dem die IT-Sicherheitsstrategien für den Rhein-Kreis Neuss umgesetzt würden.

 

Die operative IT-Sicherheit umfasse ca. 200 Bausteine, die zu betrachten seien, um die umfassende Basisabsicherung (IT-Grundschutz Kompendium) im IT-Verbund des Rhein-Kreises Neuss sicherzustellen.

 

Die Sicherheitskonzepte des Rhein-Kreises Neuss seien ein wesentlicher Bestandteil zum Schutz der IT-Umgebung und würden BSI konform umgesetzt. Die vom Rhein-Kreis Neuss vorgenommenen Schutzmaßnahmen und die damit verbundenen Sicherheitskonzepte würden jedoch nicht offengelegt.

 

Behördliche Informationen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssten vom allgemeinen Informationszugang getrennt werden. Das Weitergeben solcher Beschreibungen würde dazu führen, dass die Sicherheitsvorkehrungen entwertet werden würden, weil entweder Schwachstellen offenkundig würden, gezielte Maßnahmen gegen die Sicherheitsmaßnahmen planbar wären oder in anderer Form ein rechtswidriges Vorgehen eine Sicherheitsmaßnahme aushebeln könne.

 

 

Herr Bonn merkt an, dass bei der Behandlung des Themas der Gebäudedigitalisierung die digitale Barrierefreiheit leider immer wieder vernachlässigt werde. So könnten z.B. blinde Personen digitale Inhalte auf Bildschirmen nur bedingt erfassen oder Infobildschirme hingen oft auf einer Höhe, welche für Personen im Rollstuhl nur schlecht einsehbar seien. Es gebe eine Verordnung, die vorschreibe, dass die Barrierefreiheit gegeben sein müsse, und es könne bei Untersuchungen und nicht Einhaltung dieser Barrierefreiheit auch zu höheren Bußgeldern kommen. Herr Bonn fragt, wie dies bei der Implementierung berücksichtigt werden könne.

 

Herr Grippekoven erläutert, wenn Infomonitore aufgestellt würden, könne man z.B. auf spezielle kontrastreichere Monitore achten. Es werde auch nochmal besonders darauf geachtet, dass die Monitore in einer angemessenen Höhe/Position aufgestellt werden oder die Möglichkeit geboten werde, die Monitore bei Bedarf entsprechend herunterfahren zu können. Es solle jedem die Möglichkeit gegeben werden, die Informationen gut einsehen zu können.

 

Herr Bonn weist darauf hin, dass es vielleicht sinnvoll sei, selbst betroffene Personen bei einem Probelauf mit einzubeziehen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Mitarbeitenden sich bei der Vorbereitung zwar große Mühe gäben, die resultierenden Gegebenheiten dann aber für die tatsächliche Zielgruppe weniger praktikabel im Alltag seien.

 

Herr Grippekoven entgegnet, dass bei dieser Thematik, wie auch generell bei den übrigen Projekten, die durchgeführt würden, stets auf eine der Zielgruppe angemessene und zufriedenstellende Umsetzung geachtet werde. Deswegen gehe man hier auch auf selbst betroffene Mitarbeitende zu und beziehe diese mit ein. Man frage dort z.B. nach einer Einschätzung bzw. einem gemeinsamen Testlauf, um letztlich eine passende Lösung zu finden.

 

Herr Dezernent Küpper teilt in seiner Funktion als Vorsitzender des internen Arbeitsschutzausschusses mit, dass der Rhein-Kreis Neuss einen verhältnismäßig hohen Anteil an Schwerbehinderten in der Belegschaft habe (ungefähr 10%). Man werde auch oft intern auf noch vorliegende Probleme in dem Bereich aufmerksam gemacht. Diese würden natürlich entsprechend strukturiert angegangen und abgearbeitet werden, weswegen man als Rhein-Kreis Neuss hier verhältnismäßig gut vorbereitet sei. Der Rhein-Kreis Neuss habe darüber hinaus natürlich auch ein Inklusionskonzept, welches fortlaufend fortgeschrieben werde, um somit auch bei neueren Entwicklungen in der Technik aktuell zu bleiben. 

 

Herr Schmitz fragt nach, ob zwei IT-Planstellen weitgehend dem Gesundheitsamt zugeordnet seien.

 

Herr Grippekoven stimmt Herrn Schmitz zu. Natürlich werde auch in anderen Bereichen ausgeholfen, das sei mit der vorhandenen Personaldecke sonst anders nicht machbar. Der größere Anteil der Arbeitszeit sei für das Gesundheitsamt bestimmt. 

 

Herr Buchartz bedankt sich für den informativen Vortrag. Dieser zeige, dass der Rhein-Kreis Neuss zum einen auf dem richtigen Weg sei, zum anderen aber auch, dass das Ziel noch nicht ganz erreicht sei. Digitalisierung und Bürokratieabbau sei in aller Munde, von Bundesebene bis auf kommunaler Ebene. Aber Digitalisierung sei natürlich kein Selbstzweck, sondern solle die Art und Weise der Arbeit der Mitarbeitenden vereinfachen. Prozesse und Arbeitsabläufe an sich sollten schneller und kostengünstiger gestaltet werden. Im Bezug zu den reduzierten Kosten stelle sich ihm die Frage, ob der Aspekt der Kostenreduzierung bei Arbeitsprozessen im Haushaltsentwurf des Jahres 2024 zu verzeichnen sei.

 

Herr Grippekoven erklärt, aktuell könne man viele Projekte durch Fördergelder finanzieren. Man könne natürlich nicht genau sagen, wie lange dies noch der Fall sei und ob man in Zukunft wieder mehr auf Eigenmittel zurückgreifen müsse. Sollte dies in Zukunft nicht mehr der Fall sein, müsse man dann schauen, dass es in einer Art und Weise in den Haushalt integriert werde, dass es für alle akzeptabel sei. Dies sei eine Herausforderung, welche uns irgendwann betreffen könne, aber derzeit könne man noch auf ausreichend Fördergelder zurückgreifen. Deswegen bleibe der Haushalt erstmal, wie er sei.

 

Herr Dezernent Küpper ergänzt, dass die Mittel für das Gesundheitsamt im Haushalt nicht drastisch zusammengekürzt worden seien. Es sei aber darauf hinzuweisen, dass auch ein gleichbleibendes Budget für das Gesundheitsamt, unter den aktuellen Herausforderungen, vor denen man stehe, und dem Zuwachs an Aufgaben, eine gute Leistung in sich sei.

 

Frau Leiermann merkt an, wenn man neue IT-Systeme einführen würde, die Mitarbeitenden natürlich auch entsprechend geschult werden müssten. Sie wisse nicht, ob das von beiden alleine durchgeführt werden könne oder ob von außen noch zusätzliche Hilfe eingekauft werden müsse. Sie ergänzt, dass zukünftig somit eventuell Kosten entstünden und Neu-Einführungen, vor allem am Anfang, nicht zwangsläufig günstiger seien.

 

Herr Grippekoven entgegnet, dass der Punkt Mitarbeitenden-Schulungen sehr wichtig sei. Dies werde aber bereits bei Beantragung von Fördermitteln berücksichtigt. Dort sei also bereits ein Schulungs-Budget mit beinhaltet. Hier werde es sogenannte Multiplikatoren geben, welche die Mitarbeitenden anschließend fortlaufend intern schulen könnten, ohne zusätzlich extern einkaufen zu müssen.

 

Herr Ackburally ergänzt, dass er den Verweis auf eine angespannte Haushaltslage sehr gut nachempfinden könne und die Einschätzung auch teile. Wenn es aber einen Bereich gebe, in dem man Folgekosten für die Gesellschaft vermeiden und mittelfristig begrenzen könne, dann sei dies der Gesundheitsbereich. Und wenn es einen Bereich gebe, in den sich Investitionen lohnen und zu einer Effizienzsteigerung führen würden, dann sei das der Digitalisierungsbereich. Dementsprechend könne nur daran appelliert werden, dass der Rhein-Kreis Neuss in dem Bereich die wichtigen Projekte und die Entwicklung weiter vorantreibe, weil man damit ganz viele weitere Potenziale heben und wichtige Herausforderungen der Gesellschaft unterstützen könne.