Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Gelände des Kloster Langwaden entsprechend der Vorlage.


Protokoll:

Vorsitzender Grimbach erläuterte das Vorhaben und den Anlass. Aus Gründen des Denkmalschutzes sei es nicht möglich die Anlage auf das Dach des Kloster Langwadens zu setzen. Das Kloster ist umgeben vom Landschaftsschutzgebiet, somit liegen auch keine alternativen Flächen vor, weshalb die Photovoltaikanlage im Innenbereich des Klosters errichtet werden soll. Zudem seien alternative Energien gewollt und unterstützenswert.

Herr Meyer-Ricks fragte nach, wieso der Denkmalschutz wie selbstverständlich höher wiegt, als der Naturschutz. Vorsitzender Grimbach erklärte daraufhin, dass er Verständnis für dieses Argument habe, es im Denkmalschutzrecht jedoch Vorschriften gibt, die manche Maßnahmen rechtlich und technisch unmöglich machen und man dem Vorhaben nichts entgegenhalten könne. Vorsitzender Grimbach bemängelt zwar, dass die Anlage flach auf dem Boden angebracht werden soll und man ggf. den Hinweis geben könnte, dass die Anlage aufgeständert angebracht werden sollte, damit weniger Fläche verloren geht, andererseits bezweifelt er, dass man Einfluss nehmen kann auf bauliche Voraussetzungen.

Umweltdezernent Küpper erläutert daraufhin, dass die Fläche, welche durch die PV-Anlage verloren geht, an einer anderen Stelle durch Aufwertung einer anderen Fläche, kompensiert wird. Darüber hinaus wird das Thema Freiflächenphotovoltaik in Zukunft gesamtgesellschaftlich ein großes Thema darstellen. Die Bezirksregierung hat zuletzt vorgestellt, dass sich aktuell 95 Prozent der Photovoltaikanlagen auf Dächern befindet und nur 5 Prozent auf der Freifläche. Dies soll sich jedoch in wenigen Jahren auf ein Verhältnis von 50 Prozent zu 50 Prozent verändern. Im Verhältnis zu dem, was kommt, stellt diese kleine Fläche im Kloster Langwaden nur eine äußerst geringfügige Veränderung dar.

Beiratsmitglied Bolz erläutert, dass er generell nichts gegen die Errichtung einer Photovoltaikanlage an dieser Stelle einzuwenden habe, jedoch die Art der Anlage kritisch sehe, da diese Art Anlage eigentlich flach auf einem Dach angebracht werde und durch die flache Anbringung auf dem Boden, dieser bearbeitet werden müsse, z.B. durch das Aufbringen eines Vließes, um das Hochwachsen von Pflanzen zu verhindern. Damit ist eine langfristige Pflege schwierig und eine aufgestellte Bauweise sei zu bevorzugen.

Beiratsmitglied Arndt merkte an, dass manche Denkmalschutzbehörden durchaus gesprächsbereit seien und in nicht gut einsehbaren Bereichen manche Vorhaben gestattet werden. Sie erkundigte sich, ob hierüber mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde ein Dialog geführt wurde.

Umweltdezernent Küpper verwies daraufhin nochmals auf die Formulierung, dass die Anbringung der Anlage auf dem Dach ausgeschlossen ist und er gehe davon aus, dass damit die Möglichkeit nicht gegeben ist.

Beiratsmitglied Behr wies daraufhin, dass die Anlage durch die flache Bauweise nicht von Ungeziefer freizuhalten ist und der Baumbestand rund um das Kloster ungünstig für die Energiegewinnung sei.

Beiratsvorsitzender Grimbach betonte nochmals, dass kein Einfluss auf die Bauweise bestünde.

Beiratsmitglied Dr. Wahode erkundigte sich, was sich zuvor auf der Fläche befand. Vorsitzender Grimbach erklärte, dass es sich zu zuvor um eine Gartenfläche gehandelt habe, die nun nicht mehr genutzt werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei zwei Stimmenthaltungen und zwei Gegenstimmen.