Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig gemäß § 5 Kreisordnung NRW die vorliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss.

 


Protokoll:

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Susanne Stephan-Gellrich erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass die Kinder zunächst ihre warme Mahlzeit bekommen, die Vollstreckung nicht bezahlter Beträge jedoch vereinfacht werde.