Beschluss:

  1. Der Kreistag stellte einstimmig gemäß § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2008 in der Fassung vom 21.05.2010, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, fest.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.076.712,35 € wird einstimmig gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der allgemeinen Rücklage zugeführt.
  3. Die Kreistagsmitglieder sprachen einstimmig gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2008 uneingeschränkt Entlastung aus.