Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.


Protokoll:

Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führte Kreistagsmitglied Kresse aus, dass die Leistung zielgerichtet sei und zu einer Verbesserung der Wahlfreiheit führen solle.

 

Kreistagsmitglied Servos erinnerte an die bereits im Finanzausschuss geführte Diskussion und erklärte, dass die Fraktion der SPD zustimmen wolle. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen, könne die freiwillige Leistung des Kreises wieder eingestellt werden.

 

Kreistagsmitglied Widdekind erklärte, die CDU werde dem Antrag nicht zustimmen, da die Grundlagen für die Bemessung der Regelsätze bekannt und nachvollziehbar seien.

 

Kreistagsmitglied Stein-Ulrich gab zu bedenken, dass diese Leistung bis zum Jahr 2005 existiert habe und sich aus ihrer Sicht an den Grundlagen nichts verändert habe.

 

Ausschussmitglied Reising wies darauf hin, dass die Struktur der Folgekosten höher sei als die bereitzustellenden Mittel, falls dem Antrag nicht entsprochen werde.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose wies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsätze bzw. zur Pflicht einer zutreffenden Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs hin. Der Rhein-Kreis Neuss sei schlecht beraten zum jetzigen Zeitpunkt eine Sonderregelung zu treffen.

 

Kreistagsmitglied Rosellen schloss sich dem an, da die Bundesebene für die Klärung der aufgeworfenen Grundsatzfrage zuständig sei. Eine Deckelung des Fonds sei inkonsequent, da dann keinen Menschen mehr geholfen werden könne, sobald die Finanzmittel im Jahresverlauf aufgebraucht seien.


Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag stimmten die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Vertreter der Linken. Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen der CDU und FDP sowie die Fraktion UWG / Die Aktive.