Sitzung: 02.09.2010 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/0629/XV/2010
Beschluss:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Frau Gilles wies auf einen
Fehler in der Presseveröffentlichung
hin. Hier
sei versehentlich für den
Rhein-Kreis die Arbeitslosenquote des Vorjahres in Höhe von 7,2 % gedruckt
worden. Die Arbeitslosenquote des Rhein- Kreis Neuss läge jedoch aktuell bei 6,6 %!
Ausschussmitglied Haag wies in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass das
Bundeskabinett gestern den
Haushaltentwurf wie vorgelegt genehmigt habe.
Dies bedeute jedoch einen
Einschnitt für den Eingliederungstitel in Höhe
von 25 %.
Er fragte nach, mit welchen
Auswirkungen die ARGE Rhein- Kreis Neuss
hierdurch rechnet, bzw. welche
Maßnahmen getroffen wurden, mit diesen
Kürzungen umzugehen.
Frau Gilles erklärte, dass
konkrete Zahlen für den Rhein-Kreis Neuss
bislang noch nicht vorliegen,
dass aber die Entwicklung schon seit Mitte Juni beobachtet und analysiert
würde. Dies habe selbstverständlich Einfluss
auf die Planungen
für 2011. Der Planungsprozess
innerhalb der ARGE laufe bereits seit Monaten und das arbeitsmarktpolitische
Konzept, das entworfen und dann in den Gremien vorgestellt werde, werde
entsprechende Kürzungen vorschlagen. Auf Nachfrage führte Sie weiter aus, dass
der Trägerverbund und damit auch die Beschäftigungsträger in den beschriebenen
Planungsprozess eingebunden seien.
Kreistagsabgeordneter Kresse
fragte nach, wie seitens der
Wohlfahrtsverbände auf die zu
erwartenden Kürzungen reagiert würde.
Kreistagsmitglied Kallen wies
darauf hin, dass sich die Frage auf
Bundesebene stellt und daher
auch von den entsprechenden Spitzenverbänden
eine Stellungnahme erfolgen
werde.
Allgemeiner Vertreter Steinmetz
stellte fest, dass der Eingliederungstitel
in den letzten Jahren mehr und
mehr ausgeweitet worden sei um nunmehr
erstmals – von einem hohen
Niveau aus- einen gravierenden Einschnitt zu
erfahren. Wie mit der Kürzung
umgegangen werde, insbesondere wie hier eine
gute Balance geschaffen wird, durch
welche die Betroffenen möglichst wenig
belastet werden, könne in der
Trägerversammlung mitbestimmt werden.