Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Verein für Behinderte e.V. Meerbusch zu den nicht gedeckten Kosten für Maßnahmen der ambulanten Behindertenhilfe für das Jahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von max. 11.520,00 €.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die grundsätzlichen Ergebnisse aus der Verwendungsprüfung 2009  berücksichtigt werden.

Die Mittel sind in dieser Höhe bei dem Produkt 050.331.010 veranschlagt.

 


Protokoll:

Herr Steinmetz erklärte, der Verein  für Behinderte e.V. Meerbusch habe für das Jahr 2011 auf eine Zuschussgewährung verzichtet.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig