Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen den Bebauungsplan Nr. 058 „Bahnhofsumgebung Hochneukirch“ der Gemeinde Jüchen zu erheben.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig