Sitzung: 11.06.2008 Kreistag
Vorlage: 61/085/2008
Beschluss:
Der Kreistag beschloss einstimmig keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen den Bebauungsplan Nr. 058 „Bahnhofsumgebung Hochneukirch“ der Gemeinde Jüchen zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig