Sitzung: 14.05.2024 Naturschutzbeirat
Vorlage: 68/4317/XVII/2024
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat
der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung
von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Leitungsverlegung und den
Gewässerausbau Gillbach in Rommerskirchen, Eggershovnergasse, entsprechend der
Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne
Stimmenthaltungen.
Ja 11 Nein 0 Enthaltungen 0
Einstimmig beschlossen
