Beschluss:

Der Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Leitungsverlegung und den Gewässerausbau Gillbach in Rommerskirchen, Eggershovnergasse, entsprechend der Vorlage.


Protokoll:

Vorsitzender Grimbach erläuterte den Zweck und den Anlass der Maßnahme. Die Maßnahme zur Verstärkung des Niederspannungsnetzes in Rommerskirchen ist zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung notwendig.

Weitere Wortmeldungen hierzu lagen nicht vor.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.

Ja 11 Nein 0 Enthaltungen 0

Einstimmig beschlossen