Beschluss:

Der Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Leitungsverlegung und den Gewässerausbau Gillbach in Rommerskirchen, Eggershovnergasse, entsprechend der Vorlage.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.

Ja 11 Nein 0 Enthaltungen 0

Einstimmig beschlossen