Sitzung: 14.05.2024 Naturschutzbeirat
Vorlage: 68/4317/XVII/2024
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat
der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung
von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Leitungsverlegung und den
Gewässerausbau Gillbach in Rommerskirchen, Eggershovnergasse, entsprechend der
Vorlage.
Protokoll:
Vorsitzender Grimbach erläuterte den Zweck und den Anlass der Maßnahme. Die Maßnahme zur Verstärkung des Niederspannungsnetzes in Rommerskirchen ist zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung notwendig.
Weitere Wortmeldungen hierzu lagen nicht vor.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne
Stimmenthaltungen.
Ja 11 Nein 0 Enthaltungen 0
Einstimmig beschlossen