Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig gemäß § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NRW, S. 227) die Aufstellung der 8. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss -. Gegenstand der Landschaftsplanänderung ist die Festsetzung des in der Anlage zu dieser Sitzung dargestellten Plangebietes als Landschaftsschutzgebiet. Die Verwaltung wird beauftragt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 27 a und § 27 b LG NRW für die 8. Änderung des LP I durchzuführen.


Protokoll:

Auf Anfrage des Kreistagsabgeordneten Erhard Demmer stellte Kreisdirektor Hans-Jürgen Petrauschke klar, dass der Vorsitzende des Landschaftsbeirates keine Bedenken, sondern diesen Vorschlag sogar angeregt habe. Es bestehe zudem kein Zusammenhang mit der Angelegenheit „Erprather Weg“, die Beratungsgegenstand der morgigen Sitzung des Landschaftsbeirates sei.

 

Kreisplaner Johannes Nordmann ergänzte, dass der Vorsitzende des Landschaftsbeirates die einstweilige Sicherstellung des brachliegenden Sportplatzgeländes beantragt habe. Da die Stadt Neuss dort keine Bauabsichten hege, könne diese Fläche in das Landschaftsschutzgebiet „Erftaue“ einbezogen werden. Eine ehemals angedachte Variante zur Erschließung eines Betriebes über den Sportplatz komme nicht zum Tragen.

 

Die Kreistagsabgeordnete Angelika Quiring-Perl bestätigte letzteres, auch wenn dieses Thema im morgigen Landschaftsbeirat nochmals diskutiert werde.

 

Kreisplaner Johannes Nordmann wies auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß der Vorlage hin.

 

Landrat Dieter Patt stellte klar, dass man heute das Aufstellungsverfahren beschließe. Auf die Frage des Kreistagsabgeordneten Erhard Demmer nach der üblichen Verfahrensdauer machte er deutlich, dass es jeweils auf den konkreten Fall ankomme. Er gehe davon aus, dass es zumindest bis zum übernächsten Kreistag dauern werde.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig