Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für den Bau eines Fuß- und Radweges südlich der Regiobahnlinie zwischen Kaarst und Neuss.


Protokoll:

Der Vorsitzende erläuterte, dass er sich das Plangebiet angesehen habe und bei dem geplanten Vorhaben keine Probleme erkennen könne. Das Landschaftsschutzgebiet werde nur auf einer Länge von ca. 140 m tangiert und der Eingriff werde vollständig ausgeglichen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.