Sitzung: 16.09.2010 Naturschutzbeirat
Vorlage: 68/0662/XV/2010
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für den Bau eines Fuß- und Radweges südlich der Regiobahnlinie zwischen Kaarst und Neuss.
Protokoll:
Der Vorsitzende erläuterte, dass er sich das Plangebiet angesehen habe und bei dem geplanten Vorhaben keine Probleme erkennen könne. Das Landschaftsschutzgebiet werde nur auf einer Länge von ca. 140 m tangiert und der Eingriff werde vollständig ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.