Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende wies erneut darauf hin, dass Anfragen und Anträge so rechtzeitig an die Verwaltung zu stellen sind, um eine schriftliche Beantwortung zu ermöglichen. Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass die Antwort zu dieser Anfrage der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.