Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keine Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG für den Bau eines Retentionsbodenfilterbeckens in Grevenbroich-Neuenhausen.


Protokoll:

Der Vorsitzende führte aus, dass es sich bei dem Vorhaben um eine außerordentlich gute und durchdachte Maßnahme handele. Es handele sich um einen vernünftigen Standort und eine zwingend notwendige Maßnahme. Die Fläche für das Retentionsbodenfilterbecken falle in ihrer Qualität und Wertigkeit von den umliegenden Waldflächen heraus. Die geplanten ökologischen Maßnahmen stellten eine Verbesserung der Gesamtsituation dar. Es sei eine in doppelter Hinsicht gute Lösung gefunden, für die Bewohner von Neuenhausen und für den ganzen Komplex Erft mit Bruchland und Wald. Von den möglichen Standorten habe man keinen günstigeren auswählen können.

 

Beiratsmitglied Arndt bat um Mittelung, wo die erforderliche Eratzmaßnahme erfolgen werde und was die bodendenkmalpflegerischen Bedenken seien.

 

Frau Röper und Frau Reul führten aus, dass sich der Erftverband noch um den Erwerb von Flächen für die Ersatzmaßnahme bemühe. Die Ersatzflächen seien aus dem Perspektivkonzept Erft 2045 ausgewählt worden. Man möchte eine zusammenhängende Fläche aufforsten und verhandele derzeit mit dem Eigentümer der größten Fläche.

Auf der Fläche 6 a befände sich eine neolitische Fundstelle und ein mittelalterlicher Trümmerplatz. Der Landschaftsverband Rheinland habe daher Bedenken gegen den Standort 6 a erhoben.

Der Standort 6 a scheide aber auch wegen seiner Höhenlage aus. Dies sei der wichtigere Grund. Man müsste zusätzlich mit einem Pumpwerk arbeiten, was enorme Betriebskosten verursachen würde und bei einem Ausfall des Pumpwerkes würde ganz Neuenhausen überflutet.

Alle Varianten seien bereits mit der Bezirksregierung Düsseldorf und der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks merkte an, dass der Beirat bereits eine Entscheidung treffen müsse, ohne die tatsächlichen Ersatzflächen zu kennen.

 

Der Beiratsvorsitzende Lechner erklärte, dass Ackerflächen in Wald umgewandelt würden und die geplanten Aufforstungen dazu dienten, Lücken in den vorhandenen Waldflächen zu schließen. Die Flächen für die Ersatzmaßnahmen würde auch er bereits gerne kennen aber er habe keinen Zweifel, dass der Erftverband eine gute Lösung finden werde.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen