Nachtrag: 11.10.2010

Protokoll:

Schon seit geraumer Zeit, so Ausschussvorsitzender Fischer einleitend, sei es ein Anliegen des Ausschusses, sich fachkundig über geplante sowie im Bau befindliche Straßenbaumaßnahmen im übergeordneten Netz von zuständiger Stelle informieren zu lassen.

 

Er freue sich daher, mit Herrn Hölters als Leiter der Regionalniederlassung Niederrhein, Herrn Höfener als dessen Stellvertreter sowie mit Herrn van Bebber als Projektleiter BAB drei kompetente Vertreter der zuständigen Straßenbaubehörde aus Mönchengladbach im Ausschuss begrüßen zu dürfen.

 

Hiernach nahm Herr Hölters die Gelegenheit zu einer allgemeinen Beschreibung und Bewertung der Finanzsituation im Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen wahr:

Der nach der Landtagswahl vom Mai dieses Jahres erfolgte Regierungswechsel würde zweifellos zu veränderten Vorzeichen in der Verkehrspolitik des Landes führen.

Schenke man entsprechenden Äußerungen aus dem Ministerium Glauben, so sei davon auszugehen, dass künftig die Finanzmittel im Landesstraßenbau vermehrt für die Erhaltung vorhandener Straßen eingesetzt werden sollen und gleichzeitig Neubaumaßnahmen spürbar zurückgefahren würden. Noch sei allerdings unklar, wie sich diese neue verkehrspolitische Ausrichtung auf einzelne Maßnahmen auswirken werde.

 

Demhingegen dürfe die Finanzierungssituation im Bereich des Bundesfernstraßenbaus nach wie vor als auskömmlich bezeichnet werden. Allerdings, so die Einschränkung von Herrn Hölters, habe der Bund bereits angekündigt, auch im Bundesfernstraßenbau, das heiße bei Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die Mittel zu reduzieren. Obwohl davon auszugehen sei, dass bereits begonnene Maßnahmen auch planmäßig beendet würden, sei grundsätzlich nicht auszuschließen, dass es zumindest teilweise bei einzelnen Maßnahmen zu einer zeitlichen Verschiebung (auch) baureifer Projekte kommen könne.

 

Hieran anschließend gab Herr van Bebber in seiner Funktion als Projektleiter für den Bereich Bundesautobahnen dem Ausschuss einen umfassenden Überblick über geplante und in Bauausführung befindliche Maßnahmen im Autobahnnetz des Kreisgebietes.

 

Herr van Bebber wies eingangs seiner Erläuterungen darauf hin, dass der gesamte Abschnitt der A 57 zwischen dem Autobahnkreuz Kamp-Lintfort und dem Kreuz Köln-Nord auf einer Länge von ca. 64 Kilometern im Verlauf der nächsten Jahre durchgehend 6-spurig ausgebaut werde. Schon heute seien mehrere Teilabschnitte mit einem 6-spurigen Querschnitt erweitert worden.

 

 

 

Ausbauabschnitt zwischen der Anschlussstelle Krefeld-Oppum und dem Autobahnkreuz Meerbusch

 

Dieser Abschnitt verlaufe gebietsübergreifend zwischen dem Stadtgebiet Krefeld sowie dem nördlichen Kreisgebiet. Nach erfolgter Linienfindung sei vorgesehen, den Vorentwurf bis zum Frühjahr nächsten Jahres genehmigungsfähig auszuarbeiten. Er sei insoweit zuversichtlich, im Anschluss an die Genehmigung durch den Bund relativ zeitnah das Planfeststellungsverfahren einleiten zu können. Ein Ausbaubeginn im Jahre 2014 oder 2015 sei unter diesen Rahmenbedingungen realistisch.

 

 

Aus- und Umbau der Tank- und Rastanlage Geismühle

 

Die Planung zur Umgestaltung der Tank- und Rastanlage Geismühle verfolge das Ziel, die heutige beidseits der A 57 befahrene Anlage dahingehend zu verändern, dass der gesamte Parkraum sowie die eigentliche Rastanlage mit Gastronomie komplett auf die Ostseite verlegt werden (mit einem Überwurf über die A 57 als Anschluss zur Westseite).

Auf der Westseite der A 57 verbleibe lediglich die bestehende Tankstelle. Der Umbau der Anlage erfolge im Rahmen des Ausbaus des vorerwähnten Ausbauabschnittes zwischen Krefeld-Oppum und dem Kreuz Meerbusch und werde als solcher in Form eines Planentwurfes ebenfalls im Frühjahr 2011 dem Bund zur Genehmigung vorgelegt.

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläuterte Herr van Bebber, dass mit dem Umbau der Tank- und Rastanlage zugleich eine Kapazitätssteigerung der Anlage einhergehe und eine Verdoppelung der Anzahl der zur Verfügung stehenden LKW-Stellplätze auf insgesamt 200 Stück erfolgen werde.

 

 

Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Kaarst und dem Autobahnkreuz Neuss-West

 

Nachdem der nördlich angrenzende Teilabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Kaarst und dem Kreuz Meerbusch bereits baulich hergestellt sei, befinde sich auch der südlich anschließende Teilabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Kaarst und Neuss-West in der Ausführungsphase.

Herr van Bebber beendete seine weiteren detaillierten Ausführungen mit der Prognose, derzufolge bei planmäßigem Bauablauf dieser Abschnitt zwischen den Kreuzen Kaarst und Neuss-West voraussichtlich Ende 2013 unter Verkehr genommen werden könne.

Eine entsprechende Frage von Ausschussmitglied Dr. Will beantwortend legte Herr van Bebber dar, dass aufgrund des unter Verkehr erfolgenden Ausbaus es nur sehr begrenzte Möglichkeiten gebe, das vorgesehene Zeitraster zu straffen.

 

Ausschussmitglied Popien bat um nähere Erläuterungen zu dem in der Presse verlautbarten Ausbau des Kaarster Kreuzes.

Bei Hochrechnung der für das Jahr 2025 prognostizierten Verkehrsbelastungen sei die Notwendigkeit des Um- und Ausbaus des Kaarster Kreuzes unstrittig. Angesichts geschätzter Baukosten von rund 60 Mio EUR werde derzeit an einer belastbaren Verkehrsprognose für das Jahr 2025 gearbeitet, um letztlich unter Betrachtung der Leistungsfähigkeit die Notwendigkeit fachlich untermauern zu können.

Den heutigen Verkehrsbelastungen halte das Kreuz im bestehenden Zustand und unter Berücksichtigung der im Rahmen des Ausbaus der A 57 erfolgenden weiteren Verbesserungen vorerst Stand.

 

 

Autobahnkreuz Neuss-West

 

Mit dem langjährigen und aufwändigen Umbau des Autobahnkreuzes Neuss West seien einerseits zwar verschiedene Verbesserungen eingetreten; anderseits seinen einige gewollte Effekte – was die Verbesserung des Verkehrsflusses anbelange – ausgeblieben.

Vorwiegend resultiere dies aus der zu beobachtenden vehementen Verkehrszunahme der letzten Jahre.

Die verbliebenen Schwachstellen und Probleme seien mittlerweile erkannt und Verbesserungsmaßnahmen in einen dem Bund im Frühjahr nächsten Jahres vorzulegenden Entwurf eingearbeitet worden.

 

Um insbesondere den Abfluss des von der A 46 in Fahrtrichtung Köln auf die A 57 auffahrenden Verkehrs zu verbessern, sei unter anderem vorgesehen, einen zusätzlichen Fahrstreifen an der A 57 zwischen dem Autobahnkreuz Neuss-West bis zur Anschlussstelle Neuss-Reuschenberg anzuordnen (einschließlich veränderter Rampenführung).

Besonders erwähnenswert, so Herr van Bebber, seien die hierbei vorgesehenen baubegleitenden Lärmschutzmaßnahmen.

 

Die im Anschluss an diesen Erläuterungen seitens der Ausschussmitglieder Holler, Dorok und Boestfleisch gestellten Fragen zur Stauanfälligkeit des Übergangsbereiches zwischen der A 57 und der B 1 (vor der Kardinal-Frings-Brücke), zur Planverwirklichung sowie zur planerischen Berücksichtigung des drastisch zunehmenden Güterfernverkehrs nahm Herr van Bebber ebenfalls Stellung. Er verwies hierbei unter anderem auf die unterschiedliche Baulastträgerschaft, die für die A 57 dem Bund sowie für die sich anschließende B 1 der Stadt Düsseldorf zufalle. Letztlich müssten etwaige Verbesserungen einvernehmlich zwischen diesen beiden Verkehrsträgern abgestimmt werden. Die dem Entwurf zugrunde liegenden Planungen basierten auf entsprechenden Prognosezahlen des Bundes und insoweit finde auch der künftig zunehmende Schwerlastanteil in Bezug auf die Querschnittgestaltung Berücksichtigung. Verlässliche Daten bzw. definitive Angaben zum Zeitrahmen könnten derzeit wegen noch offener Finanzierungsfragen nicht gegeben werden.

 

 

Teilabschnitt der A 57 zwischen den Anschlussstellen Neuss-Hafen und Neuss-Norf

 

Eine entsprechende Überprüfung der Leistungsfähigkeit habe gezeigt, dass die vor Jahren hergestellte 6-Streifigkeit dieses Teilabschnittes unzureichend sei. Aufgrund dessen sei  geplant, in diesem Abschnitt zwischen Neuss-Norf und Neuss-Hafen jeweils in beiden Fahrtrichtungen einen sogenannten Manövrierstreifen als 4. Fahrspur anzulegen. Der entsprechende Vorentwurf, der überdies auch effektive Lärmschutzmaßnahmen für die angrenzenden Wohnareale von Gnadental, Selikum und Erfttal vorsehe, werde voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres fertig gestellt sein.

Günstigstenfalls sei nach Abschluss des notwendigen Planfeststellungsverfahrens und unter Finanzierungsvorbehalt im Jahre 2015 mit der Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen.

 

 

Abschnitt Neuss-Norf bis Neuss-Süd

 

Der Ausbau dieses Teilabschnittes der A 57 befinde sich seit längerer Zeit in Ausführung und soll nach vorliegendem Bauzeitenplan spätestens bis Mai 2011 abgeschlossen sein. Auch für diesen Teilabschnitt gelte, dass insbesondere die Anwohner durch integrierte Lärmschutzmaßnahmen vom Ausbau profitieren würden.

 

 

Teilabschnitt der A 57 zwischen dem Autobahnkreuz Neuss-Süd und der Anschlussstelle Dormagen

 

Der 6-streifige Ausbau dieses Teilabschnittes der A 57 befinde sich zurzeit laut Aussage von Herrn van Bebber im laufenden Planfeststellungsverfahren. Nach durchgeführter Offenlage im Jahre 2009 und Überarbeitung der Planunterlagen in Bezug auf lärmschutztechnische Verbesserungen sei mit der Anberaumung des Erörterungstermines möglicherweise bereits im Frühjahr 2011 zu rechnen, so dass der Planfeststellungsbeschluss schon im Folgejahr 2012 erlassen werden könne.

Der eigentliche Beginn der Ausbaumaßnahme hänge davon ab, ob und in welchen Umfang der Bund entsprechende Mittel bereitstellen werde.

 

Nach weiterer Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder Harig, Bäumken, Holler und Dorok zu vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Horrem und Elvekum, zu Lärmschutz im Allgemeinen dankte Ausschussvorsitzender Fischer Herrn van Bebber für dessen ausführliche Präsentation.

 

Hieran anschließend erteilte er Herrn Höfener in dessen Eigenschaft als stellvertretenden Leiter der Regionalniederlassung das Wort.

 

 

Planung der A 44n zwischen Jackerath und Holz

 

Herr Höfener führte aus, dass der (westwärts fortschreitende) Tagebau Garzweiler II im Jahre 2017 die A 61 queren werde.

Vor diesem Hintergrund sei es zwingend erforderlich, dass bis dahin als Netzschluss die A 44n zwischen den Autobahndreiecken Jackerath und Holz fertig gestellt sei. Um den Verkehr aufnehmen zu können, werde die A 44n in diesem Abschnitt 6-spurig ausgebaut, ebenso die A 46 zwischen dem Autobahndreieck Holz und dem Autobahnkreuz Wanlo (einschließlich aktiver Lärmschutzmaßnahmen für die Ortslage Hochneukirch).

 

Nachdem, so Herr Höfener weiter, im zurückliegenden Planfeststellungsverfahren mit sämtlichen Planbetroffenen Konsens habe erreicht werden können, gehe er davon aus, dass der noch für November 2010 erwartete Planfeststellungsbeschluss aller Voraussicht nach nicht beklagt werde und insoweit die Planung Anfang 2011 Rechtskraft erlange.

 

 

Tank- und Rastanlage Vierwinden an der A 46

 

Zur Steigerung der LKW-Stellplatzkapazität sowie zur Umstrukturierung des gesamten zur Verfügung stehenden Parkraumes werde die Tank- und Rastanlage Vierwinden sowohl auf der Nord- wie auf der Südseite der A 46 in absehbarer Zeit erweitert.

Die Ausschussmitglieder nahmen zur Kenntnis, dass nach Aussage von Herrn Höfener der im Jahre 2011 fertigzustellende Bauentwurf voraussichtlich zur Jahreswende 2011/2012 in die Planfeststellung eingebracht werde.

Mit der Realisierung der Erweiterung und des Umbaus der Tank- und Rastanlage sei – finanzierungsabhängig – allerdings nicht vor dem Jahre 2014 zu rechnen.

 

 

Planung der Ortsumgehung Sinsteden im Zuge der B 59n

 

Die im Rahmen des vorausgegangenen Linienbestimmungsverfahrens ausgewählte Vorzugstrasse werde bis Anfang nächsten Jahres als genehmigungsfähiger Bauentwurf vorliegen. Für das eigentliche Planfeststellungsverfahren rechne er, da die Planung nicht konfliktbelastet sei, lediglich mit einem Zeitraum von ca. 2 Jahren. Erwähnenswert sei in diesem Zusammenhang, dass die Straße in relativ großer Tieflage geführt werde, was wiederum topographisch dem Lärmschutz zugute komme.

Die Frage von Ausschussmitglied Mertens beantwortend erläuterte Herr Höfener, dass die geringfügige Reduzierung des Ausbauquerschnittes lediglich in der späteren Ausführungsplanung berücksichtigt würde, jedoch keinen Einfluss auf den eigentlichen, in Kürze fertigzustellenden Bauentwurf habe.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Dr. Will schilderte Herr Höfener den vorgesehnen Zeitrahmen, demzufolge mit der Realisierung ab 2015 gerechnet werden könne.

 

In diesem Zusammenhang informierte Herr Höfener den Ausschuss, dass die sogenannte Ostumgehung von Allrath im Zuge der B 59 derzeit nicht Gegenstand konkreter Planungen sei.

 

 

L 19n – Ortsumgehung Giesenkirchen und Odenkirchen bis zur B 59

 

Herr Höfener erläuterte, dass die Niederlassung Niederrhein zwar mit der Planung der Umgehungsstraße betraut sei, jedoch aktuell, nachdem sich die Diskussion im politischen Raum festgefahren habe, keine konkreten Planungsansätze verfolge. Nach derzeitiger Einschätzung sei keine der insgesamt 4 erarbeiteten Varianten politisch durchsetzbar.
Die entsprechende Frage von Ausschussmitglied Weber beantwortete Herr Höfener mit Hinweis darauf, dass die L 19n formal nach wie vor im Landesstraßenbedarfsplan in Stufe 1 enthalten sei, jedoch unabhängig davon aufgrund bekannter Schwierigkeiten bei der Variantenwahl aktuell keine planerischen Aktivitäten angestoßen würden.

 

 

L 31n – Umgehung Hoppers

 

Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass diese Planung derzeit nicht weiter betrieben werde, da aufgrund landespolitischer Vorgaben an Projekten, die – wie die Umgehung Hoppers - im Landesstraßenbedarfsplan als weiterer Bedarf eingestuft seien, vorerst nicht weiter geplant werde.

 

 

L 137 (ehemals B 222/B 9)/L 476 Bahnübergangsbeseitigung bei Büderich

 

Die Ausschussmitglieder nahmen zur Kenntnis, dass diese Planung nach Schilderung von Herrn Höfener vorerst an den Widerständen der Bevölkerung sowie der politischen Meinungsbildung im Meerbuscher Stadtrat gescheitert sei.

Insofern würde die Planung bis auf Weiteres nicht fortgeführt.

An anderer Stelle legte Ausschussmitglied Jung besonderen Wert auf die Feststellung, dass nicht vornehmlich das prognostizierte Verkehrsaufkommen im Bereich der Kreuzung L 137/L 476 ausschlaggebend für die städtischerseits signalisierte Ablehnung der Planung gewesen sei, sondern vielmehr die enorme bautechnisch bedingte Höhe des in Blickweite zu Haus Meer vorgesehenen Überführungsbauwerkes.

 

 

L 142 – Beseitigung des Bahnüberganges bei Grevenbroich-Hemmerden

 

Da die Maßnahme im Bedarfsplan lediglich als weiterer Bedarf ohne jährliche Einstufung gelistet sei, würden auf absehbare Zeit seitens der Regionalniederlassung Niederrhein keine konkreten Planungsschritte verfolgt.

 

 

Radwegeplanung an der L 142 südlich von Hoisten zwischen der K 7 und der K 30

 

Die Ausschussmitglieder nahmen zur Kenntnis, dass nächstjährig das Planfeststellungsverfahren für diese Radwegemaßnahme (einschließlich des Kreisverkehrs im Einmündungsbereich der K 7) eingeleitet werde. Herr Höfener stellte hierbei auf Nachfrage seitens des Ausschusses heraus, dass es sich vorliegend um eine einheitliche Planung handele und insoweit der vorgesehene Radweg sowie der geplante Kreisverkehr als straßenbauliches Gesamtpaket zu betrachten seien.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Ausschussvorsitzendem Fischer, der aufgrund der geringen Frequentierung der Bushaltestelle die Einrichtung von Buscaps an besagter Stelle als verzichtbar bezeichnete und sich für den Erhalt vorhandener Bäume aussprach, legte Herr Höfener dar, dass infolge des mit der Anlage des Kreisverkehrs einhergehenden Flächenbedarfs diese Bäume ohnehin weichen müssten und Buscaps unter Berücksichtigung des starken Verkehrsflusses auf der L 142 eher hinderlich wären.

 

 

L 154 Beseitigung von 2 Bahnübergängen in Meerbusch Osterath

 

Herr Höfener informierte den Ausschuss, dass sich die Planung der Bahnübergangsbeseitigung auf einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2006 stützen könne.

Seitens der Niederlassung sei man bestrebt, im Jahre 2011 zumindest bauvorbereitend tätig zu werden. Die Verwirklichung des den Eisenbahnkreuzungsrichtlinien unterliegenden Projektes, das von der Bevölkerung seit langem herbeigesehnt werde, sei im Interesse aller Beteiligten und werde nicht zuletzt aufgrund des betriebenen  Planungsaufwandes letztlich nicht an der Finanzierung scheitern.

 

 

L 361n – Ortsumgehung Kapellen und Wevelinghoven

 

Herr Höfener hob in seinem Vortrag besonders hervor, dass im Sinne eines ökologischen Ausgleiches für den straßenbaubedingten Eingriff die Schaffung eines neuen Renaturierungsraumes für die Erft vorgesehen sei. Der hierfür vorgesehene Bodenaushub könne zur Erzielung von gewichtigen Synergieeffekten im Rahmen der Dammschüttung für die L 361n Verwendung finden. Zum Verfahrensablauf sei zu sagen, dass nach Fertigstellung des Vorentwurfes im Frühjahr 2011 und anschließender ministerieller Genehmigung das eigentliche Planfeststellungsverfahren bzw. der integrierte Interessenabwägungsprozess einsetzen könne.

 

 

L 381    4-spuriger Ausbau von Mönchengladbach bis nach Korschenbroich (L 382)

 

Der 1. Bauabschnitt auf Mönchengladbacher Seite befinde sich bereits seit einiger Zeit im Bau. Für den anschließenden 2.  Bauabschnitt von der Volksbadstraße bis zur L 382 bei Korschenbroich sei ein Vorentwurf erarbeitet worden, der voraussichtlich im Frühjahr 2011 genehmigungsfähig dem Ministerium vorgelegt werde. Es sei davon auszugehen, dass die Maßnahme unverändert auf der 1. Stufe des Landesstraßenbedarfsplanes gelistet bleibe.

Zunächst müsse jedoch nach Genehmigung des Vorentwurfes der Ausgang des anschließenden Planfeststellungsverfahrens abgewartet werden.

Die Planung verfolge insbesondere das Ziel, eine leistungsfähige Verbindung zwischen der A 52 und der OD Mönchengladbach über die L 381 sowie die L 382 zu schaffen.

 

Ausschussmitglied Drüll bat um Beantwortung der Frage, ob belastbare Prognosezahlen hinsichtlich der Steigerung des Verkehrsaufkommens vorlägen.

Herr Höfener verwies hierzu auf ein in Kürze in Auftrag zu gebendes neues Gutachten, bei dem die L 19n keine Rolle mehr spiele und das auf den Planungshorizont 2025 abgestellt sei.

Insoweit plädiere er dafür, zunächst die Ergebnisse dieses Gutachtens abzuwarten.

Einen entsprechenden Wortbeitrag von Ausschussmitglied Dorok aufgreifend stellte Herr Höfener heraus, dass mit dem 4-spurigen Ausbau der L 382 keine ökologisch relevanten Eingriffe verbunden seien und der auf Gladbacher Seite südlich angrenzende Volksgarten unangetastet bleibe. In diesem Zusammenhang informierte er den Ausschuss auch darüber, dass im Entwurf vorgesehen sei, die Höhenlage der L 381 im Bereich des kreuzenden Niers-Radweges so zu verändern, dass der Radweg künftig höhenungleich unter der L 381 geführt werde. Dies diene zum einen der Verkehrssicherheit und erhöhe zum anderen den Freizeitwert dieses stark frequentierten Radweges. Nach entsprechender Beantwortung weiterer Detailfragen seitens der Ausschussmitglieder Weber und Dorok konnte sich Ausschussvorsitzender Fischer davon überzeugen, dass sonstiger Beratungsbedarf seitens des Ausschusses nicht bestand.

 

Herrn Höfener als Vortragendem dankte er ausdrücklich für die informative Vorstellung der von der Regionalniederlassung Niederrhein betriebenen und geplanten Projekte.