Nachtrag: 09.11.2010

Protokoll:

Ausschussmitglied Dr. Will kam der Bitte des Ausschussvorsitzenden nach, über aktuelle Entwicklungen zu berichten.

Ausschussmitglied Dr. Will setzte zunächst den Ausschuss davon in Kenntnis, dass unlängst ein auch für den Rhein-Kreis Neuss bedeutsamer Beschluss gefasst worden sei, wonach der derzeitige vom Kreis zu zahlende Abschlag für weitere 2 Jahre eingefroren bleibe und der VRR erst im Jahre 2013 aufgefordert sei, einen neuen Vorschlag bezüglich der zu zahlenden Umlagen zu erarbeiten.

 

Der Ausschuss ließ sich ferner davon informieren, dass die eigentlich bereits im August dieses Jahres turnusmäßig fällige Tariferhöhung auf den 01.01.2011 verschoben worden sei und sich auf 3,9% beziffere.

Gleichzeitig mit dieser Tariferhöhung sei zum 01.01.2011 die Einführung des Sozialtickets vorgesehen, sofern das Land sich bereit finde, den hierdurch bedingten finanziellen Mehraufwand zu tragen bzw. zu erstatten.

 

Ebenfalls positive Erwähnung fand in dem Vortrag von Ausschussmitglied Dr. Will die geplante Anschaffung von sogenannten Hybridbussen durch die Stadtwerke Neuss (3 Fahrzeuge) und die Rheinbahn (10 Fahrzeuge).

 

Ausschussmitglied Dr. Will erwähnte zuletzt den bereits in der Februarsitzung 2010 thematisierten Rechtsstreit zwischen der DB AG und dem VRR. Die Abellio GmbH habe bekanntlich neben einem weiteren Bieter gegen die vertraglichen Neuregelungen bzw. den zwischen der DB AG und dem VRR geschlossenen Vergleichsvertrag bei der Vergabekammer Beschwerde eingelegt. Nachdem das OLG nunmehr entschieden habe, dass die Direktvergabe an die DB AG nichtig sei, sei das Verfahren nunmehr beim BGH anhängig.

Es bleibe anzuwarten, wie der Bundesgerichtshof hierzu entscheide.

 

Die diesbezüglichen Fragen der Ausschussmitglieder Dorok und Kirberg beantwortete Ausschussmitglied Dr. Will dahingehend, dass das Sozialticket monatlich mit 22,50 € kalkuliert sei. Die hiermit einhergehende Finanzierungslücke von ca. 30 Mio € müsse als wesentliche Voraussetzung für die Einführung des Sozialtickets durch entsprechende Kompensationszahlungen ausgeglichen werden. In jedem Fall sei garantiert, dass die Einführung des Sozialtickets nicht zu Lasten der übrigen Fahrgäste führen werde bzw. dass keine Umschichtung innerhalb des Tarifsystems geplant sei.

An Ausschussmitglied Dr. Will gerichtet bat Ausschussvorsitzender Fischer um Auskunft, ob man seitens des VRR die häufig angewandte Praxis der DB, verkürzte Züge einzusetzen, sanktionieren könne. Der zuvor erwähnte Vergleichsvertrag, so Dr. Will weiter, sehe diesbezüglich ausdrücklich striktere Reglementierungen und effektivere Vertragsstrafen als bisher vor.