Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt die öffentliche Anerkennung der Vereinigung der Freunde des Gymnasiums Korschenbroich e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75

SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit §25 des Ausführungsgesetzes zum KJHG in NRW, vorbehaltlich der Eintragung der Satzungsänderungen in das Vereinsregister.

Die Anerkennung wird auf den Aufgabenbereich im Rahmen des Ganztagsbetriebes am Gymnasium Korschenbroich beschränkt und beinhaltet keinerlei Zusage über eine Förderung nach §74 KJHG und des Kreisjugendförderplanes. Die Anerkennung kann nach §25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

 

Ressourcenauswirkung: keine