Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen empfiehlt dem Kreistag, das anhängende Gutachten „Örtliche Pflegeplanung für den Rhein-Kreis Neuss 2023“ des ALP-Institutes für Stadtentwicklung Hamburg zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären und die Umsetzung der darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zu beschließen.


Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold wies darauf hin, dass eine aktualisierte Vorlage sowie weitere bereits eingestellte Anlagen vorliegen. Dazu zählen unter anderem das ALP-Gutachten, das Protokoll der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter vom September dieses Jahrs sowie das Protokoll der Sitzung der Kommission Silberner Plan.

Ausschussvorsitzende Reinhold merkte an, dass die Vorlage der Verwaltung zu den Handlungsempfehlungen sehr ausführlich ist. Die örtliche Planung ist alle zwei Jahre aufzustellen, sodass nun im Hinblick auf den Kreistag die entsprechenden Beschlussempfehlungen aufgenommen werden können. Da das Gutachten bereits in verschiedenen Gremien, wie der Kommission Silberner Plan und der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter diskutiert sowie den Fraktionen rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden ist, ist keine weitere Präsentation des Gutachtens vorzunehmen.

Ausschussmitglied Junggeburth bedankte sich für die Aufstellung der örtlichen Planung und betonte, dass viele andere Kreise sowie kreisfreie Städte in NRW sich eine solche detaillierte Pflegeplanung wünschen würden. Er ergänzte, dass die zukünftige Planung realistisch die Situation der Babyboomer-Generation berücksichtigen müsse. Die zunehmenden Herausforderungen im Verhältnis zwischen der arbeitenden und nicht arbeitenden Bevölkerung blieben weiterhin bestehen. In der Sitzung der Kommission Silberner Plan habe er bereits seine Zustimmung signalisiert, wichtig sei aber, die Entwicklungen in den nächsten zwei Jahren genau im Blick zu behalten. Besonders relevant sei dabei zu beobachten, welche Pflegeplätze realistisch verfügbar bleiben und welche aufgrund des Fachkräftemangels dauerhaft nicht besetzt werden können. Junggeburth wies zudem auf den Anstieg der Kurzzeitpflege hin, belegte jedoch, dass diese substanziell sei. Auch eine knappe Steigerung der jungen Pflege sei deutlich, aber auch dort muss sich mehr entwickeln. Daher äußerte er den Wunsch nach einer weiteren Verbesserung in diesem Bereich.

Ausschussmitglied Kühl erkundigte sich nach der Bedeutung des Beteiligungstools des Rhein- Kreises Neuss, das in der ersten Zeile auf Seite 29 erwähnt wird. Sie fügte hinzu, dass es wünschenswert gewesen wäre, alle pflegenden Personen im Kreisgebiet direkt anzuschreiben.

Herr Böhme informierte, dass eine Befragung über die Beteiligungsplattform stattgefunden habe, an der die gesamte Kreisbevölkerung habe teilnehmen können. Die Ergebnisse dieser Befragung sind in das Gutachten eingeflossen. Die Teilnahmeoption wurde durch Pressemitteilungen des Rhein-Kreises Neuss öffentlich bekanntgegeben.

Kreisdirektor Brügge merkte an, dass es natürlich wünschenswert wäre, alle pflegenden Personen direkt anzuschreiben, jedoch seien die entsprechenden Daten nicht verfügbar.

Ausschussmitglied Kühn ergänzte, dass die Umsetzung dessen nicht allzu schwierig wäre. Ab einem bestimmten Pflegegrad erfolgt alle drei Monate eine Pflegeüberprüfung, die von verschiedenen Institutionen wie beispielsweise der Caritas angeboten wird. Wenn diese Einrichtungen über solche Umfragen informiert sind, könnten sie die entsprechenden Hinweise an die betroffenen Personen weiterleiten. Kreisdirektor Brügge stimmte zu, dass dies in die zukünftige Planung aufgenommen werden sollte, damit die Institutionen auf die Umfragelinks hinweisen können. Gleichzeitig betonte er, dass eine Verteilung von Fragebögen, die manuell ausgewertet werden müssen, vermieden werden soll.


Abstimmungsergebnis:

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

einstimmig beschlossen