Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Planungen zum Ausbau für Kinder unter 3 Jahren zu.

Für einen bedarfsgerechten Ausbau an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren soll das Angebot in Kindertageseinrichtungen auf insgesamt 425 Plätze bis zum Jahre 2013 erweitert werden. Hierzu bedarf es der weiteren baulichen Förderung durch Bundes- / Landesmittel von 164 Plätzen. Die Verwaltung wird jährlich über die Entwicklung des Platzangebotes und die Nachfrage von Kleinkinderplätzen berichten, um ggf. Anpassungen an geänderte Bedarfe vornehmen zu können.

 


Protokoll:

Herr Dierselhuis informierte den Kreisjugendhilfeausschuss anhand der Sitzungsvorlage über den aktuellen Stand des Ausbaus der U3-Betreuung. Er wies zunächst darauf hin, dass derzeit noch 14 Anträge beim Landesjugendamt auf ihre Bewilligung warten und derzeit unklar sei, wann mit einer Fortsetzung des Ausbaus der U3-Betreuung gerechnet werden könne.

Ergänzend gab er einige Informationen zum Thema Elternbeiträge wieder.

Das Jugendamt sei mit einer Einnahmequote von ca. 21 % sehr gut aufgestellt, jedoch sei diese Quote durch die Pläne der Landesregierung zur Schaffung einer einheitlichen Elternbeitragssatzung und zur Beitragsbefreiung voraussichtlich nicht zu halten.

 

Er wies außerdem auf die Entscheidung vom 12.10.2010 des Landesverfassungsgerichtshofs in Münster zum Konnexitätsprinzip hin. Nach dem Richterspruch aus Münster seien die Regelungen über die Zuständigkeit von Kreisen und Kreisfreien Städten für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, darunter die Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, als Pflichtaufgabe zu sehen.

Durch die Landesgesetzgebung im Zuge des Kinderförderungsgesetzes sei es für die Kreise und kreisfreien Städte zu erhebliche Änderungen und Mehrkosten bei der kommunalen Aufgabenwahrnehmung, vor allem beim quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, gekommen.

Trotz erheblicher finanzieller Mehrbelastung für die Kommunen habe es der Landesgesetzgeber versäumt die erforderliche Bestimmung über die Deckung der Kosten der mit der Aufgabenübertragung verbundenen kommunalen Kosten zu treffen. Insofern hofft der Rhein-Kreis Neuss auf eine nachträgliche Kostenerstattung in diesem Bereich.

 

Frau Schöttgen informierte über die zur Verfügung stehenden Landesmittel. Die Beitragsbefreiung sei zunächst für ein Jahr geplant und eine Pauschalisierung der Betriebskosten sei im Gespräch.

 

Herr Wappenschmidt wies darauf hin, dass das Land NRW mit einer Abdeckung des Bedarfs der U3-Betreuung in Höhe von 14 % bundesweit als Schlusslicht rangiere. Das Kreisjugendamt selber stehe allerdings viel besser da, nämlich mit 26 %.

Die Verzögerung der Förderung des Ausbaus der U3-Betreuung und die Aussagen der neuen Landesregierung die U3-Betreuung zu stärken, seien für die CDU- und die FPD-Fraktion im Kreistag Anlass gewesen den vorgelegten Antrag zu stellen. Er warb deshalb für eine Unterstützung der Resolution durch den Kreisjugendhilfeausschuss und somit für eine Empfehlung an den Kreistag.

 

Herr Kresse teilte mit, dass er zwar einen erheblichen Handlungsbedarf für den Ausbau der U3-Betreuung sehe, der vorliegende Antrag von CDU und FDP zwar zur Kenntnis genommen werde, diesem aber nicht ohne vorherige Beratung in der Partei zugestimmt werden könne. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen würde an einer Abstimmung nicht teilnehmen. Er erkundigte sich außerdem bei der Verwaltung, ob dort Informationen über eine Elternbefragung der Stadt Grevenbroich zu diesem Thema vorlägen.

 

Herr Bernards meldete für die SPD-Fraktion ebenfalls weiteren Beratungsbedarf an.

 

Herr Lonnes antwortete, dass die Situation in Grevenbroich nicht mit der Situation in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen vergleichbar sei. Außerdem sei der Rhein-Kreis Neuss mit einer Bedarfsdeckung von 26 % bereits weit fortgeschritten.

 

Herr Wappenschmidt merkte an, dass es ihm nicht um Parteipolitik gehe, sondern die Situation nur mit einer gemeinsamen, parteiübergreifenden Anstrengung, verbessert werden könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Paschke erläuterte Herr Zohren, dass für die Kinderpflegerinnen ab 2013 eine Weiterbildungsmaßnahme zu Erzieherinnen geplant sei.

 

Herr Dierselhuis ergänzte, dass sich für die Kinderpflegerinnen durch die immer größer werdende Bedeutung der Inklusion zukünftig bessere Chancen ergeben würden. Vor diesem Hintergrund müsse auch der Personalschlüssel neu überdacht werden.

 

Frau Schöttgen bemerkte, dass es in der U3-Betreuung einen hohen Personalbedarf gebe.

 

Frau Schlüter erkundigte sich, ob durch die Inklusion der heilpädagogische Aspekt in der Kinderpflege gestärkt werde und ob sich dadurch die Perspektive der Kinderpflegerinnen verbessere.

Herr Dierselhuis bejahte dies.

 

Der Vorsitzende des Kreisjugendhilfeausschuss ließ anschließend über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Der Beschluss erfolgte Einstimmig.

 

Hinsichtlich der Resolution beschloss der Kreisjugendhilfeausschuss aufgrund des Beratungsbedarfs einiger Fraktionen einstimmig, diese zur weiteren Beratung an den Kreistag zu verweisen.