Protokoll:

Umweltdezernent Küpper erläutert auf der Basis der Vorlage, dass es seit dem Jahr 2022 verpflichtend ist ein öffentliches Kompensationsflächenkataster zu führen, dies jedoch aufgrund nicht vorhandener technischer Möglichkeiten und nicht ausreichendem Personal, gerade für die Altvorgänge sehr schwierig ist, zumal weder die Bezirksregierung noch die Untere Naturschutzbehörde mehr Personal für die zusätzliche Aufgabe erhalten haben. Ab dem 01.01.2025 werden die neu hinzukommenden Flächen das Kompensationsflächenkataster eingetragen, für die Altvorgänge wird dies noch Zeit in Anspruch nehmen.

Herr Behrens vom BUND berichtet, dass der BUND im Jahr 2023 alle Kreise und kreisfreien Städte bezüglich des Sachstandes abgefragt hat. Die Veröffentlichung ist seit dem Jahr 2017 verpflichtend, erst seit dem Jahr 2022 über das Tool des LANUV. Bei der Abfrage stellte sich heraus, dass die Veröffentlichung in fast allen Kreisen und kreisfreien Städten noch nicht in ausreichendem Maße erfolgt ist. Lediglich der Kreis Borken ist Vorreiter. Aus Sicht von Herrn Behrens gibt es hierfür zwei Gründe, zum einen haben die Kreise kein Personal alle alten Vorgänge zu kontrollieren. Hier betont Herr Behrens, dass eine ergänzende Kontrolle nach Veröffentlichung durch die Bürger und Naturschutzvereinigungen erfolgen kann, die fehlerhafte bzw. fehlende Kompensationen melden. Zudem möchte das Land, dass für das Rheinische Revier ein Biotopverbund geschaffen werden soll. Hierfür werden die Daten aus einem Kompensationsflächenkataster benötigt, um zu ermitteln, welche Flächen es bereits gibt und wie diese vernetzt werden können. Daher hofft der BUND darauf, dass das Kataster schnellstmöglich gut gepflegt wird.

Umweltdezernent Küpper begrüßt die Abfrage des BUND, da so auch dargestellt werden kann, dass es diese Probleme bei der Veröffentlichung flächendeckend gibt und der Kreis Borken eine löbliche Ausnahme darstellt. Des Weiteren stellt Herr Küpper nochmals dar, dass seitens des Kreises das Kompensationsflächenkataster befürwortet und auch für die eigene Arbeit als wichtiges Instrument angesehen wird.

Herr Behrens erkundigt sich, ob er die Daten aus dem internen GIS-Programm einsehen dürfe, um beispielsweise die Biotopflächen rund um den zukünftigen Restsee des Tagebaus zu ermitteln. Frau Krause bietet an, dass Herr Behrens entweder in einem gemeinsamen Termin Einsicht in das interne Kataster nimmt oder bei konkreten Flächen ihm entsprechende Informationen zusammengestellt werden.

Frau Dr. Wahode erkundigt sich, wie die Umsetzung der festgesetzten Kompensationen vor Ort erfolgt. Herr Küpper erklärt, dass die Umsetzung der Kompensation seitens der Bauaufsichten als Zulassungsbehörde verfolgt werden muss, hier jedoch die fachliche Expertise fehlt und die Untere Naturschutzbehörde gelegentlich um Hilfe gebeten werden. Inwiefern und in welchem Umfang die Kontrollen stattfinden, ist nicht bekannt und von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Auch hier kann das Kompensationsflächenkataster Transparenz schaffen.

Herr Meyer-Ricks merkt an, dass es nicht sein kann, dass seit längerem eine gesetzliche Verpflichtung besteht, der nicht nachgekommen wird und als Argument genannt wird, dass es kein Geld und kein Personal dafür gibt. Herrn Meyer-Ricks betont, dass ihm klar ist, dass die Aufgabe nicht mit dem bestehenden Personal zu bewältigen ist, dass dann aber entsprechendes Personal einzustellen ist. Vorsitzender Grimbach stimmt Herrn Meyer-Ricks Einwand zu.

Seitens Herrn Kallen kommt die Nachfrage, um wie viele Flächen es sich handelt und wie viele jährlich dazu kommen. Frau Krause erläutert, dass jährlich etwa eintragungspflichtige 200 Fälle hinzukommen, bei denen im Einzelfall jedoch mehrere Polygone eingetragen werden müssen. Sie ergänzt, dass es sich zudem um 2000 Altfälle handelt.

Frau Arndt erkundigt sich, inwieweit die Kommunen ihren Meldepflichten bezüglich Kompensationen nachkommen und ob eine Kompensationsverpflichtung irgendwann ausläuft. Frau Krause berichtet, dass dies von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist und nicht flächendeckend der Berichtspflicht nachgekommen wird. Hier wird an einer Lösung gearbeitet, auch den Bauherrn in die Pflicht zunehmen, die Kompensationen und deren Pflege nachzuweisen. Bezüglich der Laufzeit gibt es Unterschiede, da manche Biotoptypen länger gepflegt werden müssen als andere.

Herr Meyer Ricks erfragt, wie denn das Problem personell umgesetzt werden kann. Umweltdezernent Küpper berichtet hierzu, dass es häufig der Fall ist, dass gesetzliche Bestimmungen erlassen werden ohne, dass geklärt ist, wie diese Bestimmungen in der Praxis umsetzbar sind. Erschwerend kam hinzu, dass selbst mit vorhandenem Personal die technischen Voraussetzungen nicht bereit standen. Darüber hinaus besteht noch die Problematik, dass genehmigte Stellen oft nicht besetzt werden können. Herr Küpper betonte, dass mit dem bestehenden Personal versucht wird diese Aufgabe zu bewältigen und verweist auf die aktuelle Haushalts- und Stellensituation. Frau Krause berichtet, dass sich bei der Besprechung der Unteren Naturschutzbehörden mit der Höheren Naturschutzbehörde im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf herauskristallisierte, dass überall dieselben Probleme bestehen und dies nochmal an das Ministerium weitergegeben wird.

Beiratsvorsitzender Grimbach fast zusammen, dass die Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen auf dem Papier der erste Schritt ist und die Umsetzung bzw. Pflege ein erklärtes Ziel, an dem alle Beteiligten arbeiten.