Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen empfiehlt dem Kreistag gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW die Verbindliche Pflegebedarfsplanung für das Jahr 2025 zu beschließen.


Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf die Vorlage der Verwaltung und gab die Beschlussempfehlung zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis: