Protokoll:

Bezahlkarte für Geflüchtete

Kreisdirektor Brügge teilte mit, dass die Rechtsverordnung zur Umsetzung der Bezahlkarte für Geflüchtete nach derzeitigem Kenntnisstand weder in Kraft getreten ist, noch liegt ein entsprechender Entwurf vor. Mit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung dürfte nicht vor Anfang 2025 zu rechnen sein.

Die Landesregierung plane zunächst, die Bezahlkarten pilotweise in einer zentralen Unterbringungseinheit (ZUE) einzuführen. Auf Basis der dort gewonnenen Erkenntnisse werde über das weitere Vorgehen entschieden.