Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt ihre Initiative zur Einführung des „Neustädter Modells“.

 

 


Protokoll:

Herr Lonnes fasste die Vorlage kurz zusammen und verwies auf die dort vorgestellten drei Konzepte zur Berufsorientierung: das Projekt „Pro Be“ aus dem Hochsauerlandkreis, das Neustädter Modell aus Niedersachen und die Bildungsketten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Er erläuterte, das Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten als Teil der Bildungsketten werde vom Berufsförderungszentrum Schlicherum e.V. bereits durchgeführt. Das Projekt Pro Be aus dem Hochsauerlandkreis werde im Wesentlichen Kosten in Höhe von ca. 600.000 € erfordern, die zu 49 % aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit, zu 25,5 % aus kommunalen Mitteln und zu 25,5 % von privaten Dritten finanziert würden. Außerdem werde das Neustädter Modell aus Niedersachsen vorgestellt, welches allgemeine und berufliche Bildung verzahne, da die Schülerinnen und Schüler der beteiligten Hauptschulen an zwei Tagen in der Woche das Berufskolleg besuchten. Dort erhielten die Schüler berufspraktischen und fachtheoretischen Unterricht. Für die Durchführung sei es wichtig, die Schulleiter der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen von dem Konzept zu überzeugen. Er selbst habe sich gemeinsam mit der Leiterin des Amtes für Schulen und Kultur, Frau Stirken, vor Ort von dem Projekt ein Bild gemacht.

 

Nachdem das Projekt der Schulaufsicht im Rhein-Kreis Neuss und den Leitern der Berufskollegs Hammfeld, Grevenbroich und Dormagen vorgestellt worden sei, werde am 30.11.2010 auch mit diesen ein Termin vor Ort stattfinden. Danach werde eine endgültige Stellungnahme der Schulleitungen erfolgen.

 

Herr Ingenhoven ergänzte, dieses Projekt sei so erfolgversprechend, dass das Land Niedersachsen es landesweit einführen wolle. Insbesondere überzeuge die hohe Erfolgsquote.

 

Herr Schmitz befürwortete für die SPD ebenfalls das Neustädter Modell und führte aus, die Aktivitäten im Rahmen des Projektes Pro Be enthielten nicht viel Neues für den Rhein-Kreis Neuss.

 

Frau Schoppe fragte nach, ob immer zuerst das Berufsgrundschuljahr an den Berufskollegs absolviert werde.

 

Herr Lonnes antwortete, wenn Schülerinnen und Schüler mit einem Hauptschulabschluss keine Ausbildungsstätte gefunden hätten, würde vielfach von ihnen zunächst das Berufsgrundschuljahr besucht. Ziel der Einführung des Neustädter Modells sei es auch, zukünftig die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Berufsgrundschuljahr erheblich zu reduzieren. Dies sei auch eine Frage, die die Schulleitungen der Berufskollegs angesprochen und Bedenken aufgrund des Alters der Schülerinnen und Schüler aus der Hauptschule geäußert hätten. Hier handele es sich allerdings auch um eine pädagogische Frage, weshalb der Ortstermin ebenfalls Klärung bringen solle.

 

Herr Bäumken merkte an, er stelle sich die Frage, ob das Berufsgrundschuljahr in Niedersachsen und auch in Bayern dem in Nordrhein-Westfalen vergleichbar sei. Herr Lonnes sagte zu, zu klären, ob das Berufsgrundschuljahr in Niedersachsen an Stelle der Dualen Ausbildung trete. (Anm. der Verwaltung: In NRW ist das Berufsgrundschuljahr nicht obligatorisch. In Niedersachsen ist das vor Beginn einer Berufsausbildung verpflichtende Berufsgrundbildungsjahr abgeschafft worden. In Bayern ist das Berufsgrundbildungsjahr das obligatorische erste Jahr einer Berufsausbildung. Es wird in kooperativer Form (Ausbildungsbetrieb und Berufsschule) oder in vollzeitschulischer Form angeboten). Herr Demmer fasste zusammen, seine Fraktion schließe sich dem allgemeinen Konsens, dass das Neustädter Modell befürwortet werde, an. Er regte an, das Votum der Schulleitungen zur Bewertung des Modells abzuwarten und dann das Thema erneut aufzugreifen.