Sitzung: 21.11.2024 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/5272/XVII/2024
Beschluss:
Der Planungs-, Klimaschutz- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der
durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen:
Neunte Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der
durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen
Aufgrund
der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und
des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW.
74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im
Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen
hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 11.12.2024 die
folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung
von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung
gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.
§ 1
§ 2 Abs.
1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:
1. Haus- und Sperrmüll 241,51 Euro / Mg
§ 2 Abs.
2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
(2) Die Vergütung bzw. die Gebühr nach § 1 Nr. 1 wird für Altpapier,
-pappen, -kartonagen nach folgender Berechnungsformel bestimmt:
G = m * 258,00 EUR/Mg * (z / z0) – m * 140,70 EUR/Mg
§ 2 Abs. 4 Nrn. 1-3 erhalten folgende
Fassung:
1. Asbesthaltige Abfälle 92,44
Euro / Mg
2. Mineralische Dämmstoffe 224,99
Euro / Mg
3. Sonstige Deponieabfälle 32,53
Euro / Mg
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Protokoll:
Herr Küpper
leitet in die Thematik ein und übergibt an Herrn Böhm, dem
Abteilungsleiter für die Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft des Rhein-Kreises
Neuss. Herr Böhm verweist auf die detaillierte Sitzungsvorlage. Er fasst
zusammen, dass die Abfallgebühren in 2025 leicht ansteigen werden, geschuldet
der in 2025 weiter ansteigenden CO2 -Abgabe. Die Rahmenbedingungen
haben sich ansonsten nicht geändert. Damit können die Preise für Biomüll, für
die Schadstoffentsorgung und die Abfallkleinanlieferungen konstant gehalten,
brauchen also nicht erhöht zu werden. Vorsitzender Herr Markert bedankt
sich für diesen zusammenfassenden, kurzen Sachstand zur
Abfallgebührensituation.
Herr Wappenschmidt lobt das wiederum gute Ergebnis der Abfallwirtschaft im
Rhein-Kreis Neuss und hebt die nach wie vor sinnvolle Subventionierung der
Biomüllerfassung und der Abfallkleinanlieferungen hervor. Frau Leiermann
schlägt eine neuerliche Kampagne für eine bessere Bioabfalltrennung vor, z. B.
durch einen Imagefilm. Herr Küpper unterstützt diesen Vorschlag und
betont, dass sich jede Tonne Abfall, die nicht zur Müllverbrennungsanlage
angeliefert werden müsse, positiv auf die Abfallgebühren auswirke. Er verweist
auf die verschiedenen Kampagnen des Kreises zum Thema in der jüngsten
Vergangenheit. Frau Borggräfe betont, dass es sich bei den vorgestellten
Zahlen ja nicht um die realen Abfallgebühren handle, die Bürgerinnen und Bürger
im Endeffekt in ihrer Kommune zu zahlen haben. Sie wünscht eine Übersicht zu
den Abfallgebühren in den kreisangehörigen Kommunen und einen Vergleich mit den
Durchschnittsgebühren in NRW. Herr Küpper bestätigt, dass die
verschiedenen Ausgangsbedingungen in den Kommunen natürlich auch zu
unterschiedlichen Abfallgebühren führen. Er stellt heraus, dass unlängst
veröffentlicht worden sei, dass drei der acht kreisangehörigen Kommunen in
Sachen Abfallgebühren in NRW zu den günstigsten Kommunen gehören. Die
Verwaltung werde die Vergleichsdaten ermitteln und dem Ausschuss zur Verfügung
stellen.
Auf Wunsch von Herrn Wappenschmidt informiert
Herr Küpper zum Sachstand „Wertstoff- und Abfallsortieranlage“, kurz
WSAA. Herr Küpper betont, dass es einen leichten Zeitverzug im Zeitplan
gebe, da geeignete Fachgutachter für die Genehmigungsplanung derzeit auf dem
Markt stark ausgelastet seien. Ansonsten laufe alles weiter nach Plan und wenn
gewünscht, werde die Verwaltung in der nächsten Sitzung wieder über den
aktuellen Sachstand berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen