Beschluss:

Der Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen:

Neunte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen

Aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 11.12.2024 die folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.

§ 1

§ 2 Abs. 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1.    Haus- und Sperrmüll                                                     241,51 Euro / Mg

§ 2 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

(2) Die Vergütung bzw. die Gebühr nach § 1 Nr. 1 wird für Altpapier, -pappen, -kartonagen nach folgender Berechnungsformel bestimmt:

G = m * 258,00 EUR/Mg * (z / z0) – m * 140,70 EUR/Mg


§ 2 Abs. 4 Nrn. 1-3 erhalten folgende Fassung:

1.    Asbesthaltige Abfälle                                                      92,44 Euro / Mg

2.    Mineralische Dämmstoffe                                               224,99 Euro / Mg

3.    Sonstige Deponieabfälle                                                  32,53 Euro / Mg

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 


Protokoll:

Herr Küpper leitet in die Thematik ein und übergibt an Herrn Böhm, dem Abteilungsleiter für die Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft des Rhein-Kreises Neuss. Herr Böhm verweist auf die detaillierte Sitzungsvorlage. Er fasst zusammen, dass die Abfallgebühren in 2025 leicht ansteigen werden, geschuldet der in 2025 weiter ansteigenden CO2 -Abgabe. Die Rahmenbedingungen haben sich ansonsten nicht geändert. Damit können die Preise für Biomüll, für die Schadstoffentsorgung und die Abfallkleinanlieferungen konstant gehalten, brauchen also nicht erhöht zu werden. Vorsitzender Herr Markert bedankt sich für diesen zusammenfassenden, kurzen Sachstand zur Abfallgebührensituation.

Herr Wappenschmidt
lobt das wiederum gute Ergebnis der Abfallwirtschaft im Rhein-Kreis Neuss und hebt die nach wie vor sinnvolle Subventionierung der Biomüllerfassung und der Abfallkleinanlieferungen hervor. Frau Leiermann schlägt eine neuerliche Kampagne für eine bessere Bioabfalltrennung vor, z. B. durch einen Imagefilm. Herr Küpper unterstützt diesen Vorschlag und betont, dass sich jede Tonne Abfall, die nicht zur Müllverbrennungsanlage angeliefert werden müsse, positiv auf die Abfallgebühren auswirke. Er verweist auf die verschiedenen Kampagnen des Kreises zum Thema in der jüngsten Vergangenheit. Frau Borggräfe betont, dass es sich bei den vorgestellten Zahlen ja nicht um die realen Abfallgebühren handle, die Bürgerinnen und Bürger im Endeffekt in ihrer Kommune zu zahlen haben. Sie wünscht eine Übersicht zu den Abfallgebühren in den kreisangehörigen Kommunen und einen Vergleich mit den Durchschnittsgebühren in NRW. Herr Küpper bestätigt, dass die verschiedenen Ausgangsbedingungen in den Kommunen natürlich auch zu unterschiedlichen Abfallgebühren führen. Er stellt heraus, dass unlängst veröffentlicht worden sei, dass drei der acht kreisangehörigen Kommunen in Sachen Abfallgebühren in NRW zu den günstigsten Kommunen gehören. Die Verwaltung werde die Vergleichsdaten ermitteln und dem Ausschuss zur Verfügung stellen.

Auf Wunsch von Herrn Wappenschmidt informiert Herr Küpper zum Sachstand „Wertstoff- und Abfallsortieranlage“, kurz WSAA. Herr Küpper betont, dass es einen leichten Zeitverzug im Zeitplan gebe, da geeignete Fachgutachter für die Genehmigungsplanung derzeit auf dem Markt stark ausgelastet seien. Ansonsten laufe alles weiter nach Plan und wenn gewünscht, werde die Verwaltung in der nächsten Sitzung wieder über den aktuellen Sachstand berichten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen