Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis.


Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erläuterte, dass durch den Übergang der ARGE in die Gemeinsame Einrichtung / Jobcenter zum 01.01.2011 der Bedarf für eine Vereinbarung nach § 44 b SGB II gegeben sei, die den ARGE-Vertrag ersetze. Der Vorsitz in der Trägerversammlung solle bis zur Entscheidung über den Optionsantrag beim Landrat liegen. Im Beirat sei eine Beteiligung der Fraktionen vorgesehen. Für die Trägerversammlung bitte die Bundesagentur an der gesetzlich vorgesehenen Besetzung festzuhalten.

 

Kreistagsmitglied Kresse stimmte der Besetzung des Beirates unter Beteiligung der Politik zu. Er bat die Verwaltung, wie beantragt, darauf hinzuwirken, dass eine derartige Besetzung auch bei der Trägerversammlung angestrebt werde, besonders auch für den Fall, dass der Rhein-Kreis Neuss „nur“ Jobcenter innerhalb einer gemeinsamen Einrichtung bleibe. In Mönchengladbach werde das Jobcenter eine Trägerversammlung mit Stimmrecht der Fraktionen erhalten. Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Kresse erklärte Allgemeiner Vertreter Steinmetz, dass Herr Schmitz von der Bundesagentur einen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach gesandt und darum gebeten habe, dieses Thema nochmals im dortigen Rat zu diskutieren. Es sei eine Koppelung denkbar, wonach zunächst die gesetzliche Regelung bis zur Entscheidung über den Optionsantrag Beachtung finde, und anschließend die Politik einbezogen werde.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig