Protokoll:

In Beantwortung einer entsprechenden Anfrage von Ausschussmitglied Boestfleisch, ob der Kreisverwaltung die von der Stadt Kaarst beauftragten Zusatzgutachten bekannt seien - und bejahendenfalls - welche planerischen Konsequenzen sich hieraus ergäben, legte Herr Amtsleiter Lenzen Wert auf die Feststellung, dass sich die Stadt nach wie vor noch im eigentlichen Entscheidungsprozess befinde und lediglich mitgeteilt habe, dass die erwähnten Zusatzgutachten zwischenzeitlich vorlägen.

Solange auf städtischer Seite im dortigen politischen Raum noch keine diesbezügliche Entscheidung herbeigeführt sei, gehe man seitens des Kreistiefbauamtes nach wie vor von der ursprünglich ins Auge gefassten Beseitigung des Bahnüberganges an der L 390 gemäß vorliegender Planung aus.