Protokoll:

An Hand der der Einladung beigefügten Urteile zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen des Bundesgerichtshofes vom 01.12.2008 und des europäischen Gerichtshofes vom 29.04.2010 sowie dem hierzu ergangenen Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen vom 06.08.2010 erläuterte Herr Graul die zur Zeit gegebene Rechtslage, die eine abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen noch nicht zulasse.

Hierauf weise auch das Rundschreiben des Landkreistag NRW vom 06.12.2010, das der Einladung ebenfalls beigefügt ist, hin. Weitere Gespräche im Hause des Ministeriums seien für den laufenden Monat geplant.
Das weitere Handeln werde im wesentlichen von der Frage abhängen, ob die rettungsdienstlichen Leistungen überwiegend als Transportleistungen oder als medizinische Leistungen zu klassifizieren sind. Abzuwarten sei auch die angekündigte Novellierung des Rettungsgesetzes NRW.

Zur Zeit sehe die Verwaltung keine Notwendigkeit, unmittelbar in bestehende Vertragsverhältnisse über den Betrieb der Rettungswachen einzugreifen.

Der Abgeordnete Ramakers betonte, dass das Thema nicht neu sei. Andere Kreise würden bereits tätig, in dem sie den Rettungsdienst rekommunalisieren. Bei allen Aktivitäten seien die Auswirkungen auf die Hilfsorganisationen zu beachten.

Zur Frage des Abgeordneten Kehrberg, ob die Verwaltung sich an den ministeriellen Erlass gebunden sehe, wies Herr Graul auf die noch ausstehenden Gespräche im Hause des Ministers zur weiteren Vorgehensweise hin.

Zur weiteren Handlungsweise gebe es verschiedene theoretische Denkmodelle.

Diese seien:            

-    die bisherige Verfahrensweise kann beibehalten werden

-    die Leistungen müssen ganz oder teilweise ausgeschrieben werden

-    die Aufgabenerledigung wird rekommunalisiert

-    die Aufgabendurchführung wird an eine vom Aufgabenträger
      eingerichtete Gesellschaft übertragen.

 

 

Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.