Nachtrag: 01.02.2011

Protokoll:

Aufgrund der Sachzusammenhänge der in den Verwaltungsvorlagen zum Kreisentwicklungskonzept, zum Kreisstraßenbauprogramm 2011 sowie zur Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms für die Jahre 2012 bis 2016 angesprochenen Thematik erfolgte zu den Tagesordnungspunkten 4, 4.1 und 4.2 eine zusammenhängende Aussprache des Ausschusses.

 

Ausschussvorsitzender Fischer hielt eingangs fest, dass der Ausschuss die in der entsprechenden Sitzungsvorlage der Verwaltung vorgenommene Situationsbeschreibung zum Mehrjahresprogramm des Rhein-Kreises sowie zu den maßgeblichen Finanzierungsbedingungen zur Kenntnis genommen hatte.

 

Dezernent March unterstrich in diesem Zusammenhang, dass es künftig mehr noch als bisher angesichts weiter zurückgehender Fördermittel des Landes von besonderer Bedeutung sein werde, das Kreisstraßenbauprogramm zeitlich forciert umzusetzen, da der maßgebliche Planungshorizont  - hiermit einhergehend - enger werde.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann sprach sich dafür aus, die im Kreisstraßenbauprogramm entwurfsweise in das Jahr 2016 verschobene Radwegemaßnahme entlang der K 12 (1. und 2. Bauabschnitt) in das Programmjahr 2012 vorzuziehen. Dieser Vorschlag sei unter Berücksichtigung der nicht zu unterschätzenden Funktion der K 12 als wichtige Verbindungsachse für den Freizeitverkehr zwischen Zons und dem Straberger See einerseits gerechtfertigt; aber auch finanziell insoweit darstellbar, als in das Programmjahr 2012 lediglich mit der K 37n eine einzige größere Baumaßnahme eingestellt sei (nachdem die Anschlussstelle Dormagen Delrath an der A 57 in das Programmjahr 2014 vorschoben worden sei).

 

In Beantwortung einer Nachfrage von Ausschussmitglied Demmer zur Radwegeplanung K 43 erläuterte Kreisbaudirektor Lenzen, dass man rein vorsorglich im September vergangenen Jahres bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt habe, die Gültigkeitsdauer des seit Januar 2006 rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für den Bau des Radweges entlang der K 43 über die gesetzlich vorgegebene 5-Jahresfrist hinweg zu verlängern.

Da jedoch das Kreistiefbauamt schon seit Jahren die Flächensicherung in Form von Grundstücksankäufen betreibe, gelte die Maßnahme nach straßenrechtlichen Kriterien als begonnen. Es bedürfe folglich keiner formellen Verlängerung der Wirkungsfrist dieses Planfeststellungsbeschlusses.

 

Wenn die Verwaltung einerseits in ihren Ausführungen zum Radweg K 8 zwischen Grefrath und Neuss maßnahmebegründend das hohe Verkehrsaufkommen und die hohen Geschwindigkeiten sowie die hiermit verbundene Gefährdung für Radfahrer anführe, anderseits jedoch der Maßnahme nur eine geringe Priorität attestiere, sei dies nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, so Ausschussmitglied Demmer an anderer Stelle. Der vorgesehene Radweg entlang der K 8 von Grefrath nach Neuss sollte deshalb im Programmjahr 2012 Berücksichtigung finden.

 

Kreisbaudirektor Lenzen wies daraufhin, dass eine Vielzahl von Kriterien bei der jeweiligen Maßnahme einstufungsrelevant sei; auch das Radverkehrskonzept des Kreises, das auf das Jahr 2002 zurückgehe, entfalte gewisse Bindungswirkungen.

 

Ausschussmitglied Demmer nahm diese Ausführungen zum Anlass, eine Erörterung des bestehenden Radverkehrskonzeptes des Kreises - mit dem Ziel einer Fortschreibung in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 12.10.2011 – vorzuschlagen, was Ausschussvorsitzender Fischer ausdrücklich zusicherte.

 

Die Frage von Ausschussmitglied Holler beantwortend, ob sich bei der Planung der K 33n/Anschlussstelle Dormagen-Delrath nunmehr aktuell eine positive Entwicklung abzeichne, führte Landrat Petrauschke aus, dass nach den der Verwaltung zugänglichen Informationen der kreisseits beauftragte Gutachter über alle firmenseitig zu stellenden Unterlagen verfüge und demnach wohl in absehbarer Zeit mit der eigentlichen gutachtlichen Tätigkeit beginnen könne.

Gleichwohl sei nicht damit zu rechnen, dass das sicherheitstechnische Gutachten kurzfristig fertig gestellt sein werde.

 

Bezüglich der Wortmeldungen der Ausschussmitglieder Hugo-Wissemann und Demmer hinsichtlich des Vorziehens der Radwegemaßnahmen K 12 und K 8 erläuterte Landrat Petrauschke, dass das Programm mit seinen jeweiligen zeitlichen Stufungen in sich stimmig sein müsse. So führe ein zeitliches Vorziehen einzelner Maßnahmen zwangsläufig zu einer Verschiebung anderer Maßnahmen in spätere Jahre.

Es gelte insoweit, die Priorisierung insgesamt sorgfältig zu betrachten. Zudem sei das Mehrjahresprogramm grundsätzlich nicht als starr und unabänderlich zu verstehen. Es sei vielmehr jederzeit angleichbar und unterliege permanenter Überprüfung. Ein weiterer Aspekt, so Landrat Petrauschke weiter, sei, das Investitionsvolumen möglichst in etwa gleicher Höhe unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen des Kreistiefbauamtes auf die betreffenden Haushaltsjahre zu verteilen.

 

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kirberg zum Sachstand der Radwegeplanung entlang der L 142 wies Landrat Petrauschke darauf hin, dass die L 142 als Landesstraße der Baulastträgerschaft von Straßen NRW unterliege und dem Rhein-Kreis Neuss insoweit keine Planungskompetenz zustehe. Seines Wissens sei allerdings auch nicht mit der Realisierung dieses Radweges in absehbarer Zeit zu rechnen.

Den von Ausschussmitglied Kirberg gegebenen Hinweis, für die Strecke von Grevenbroich-Neukirchen bis nach Neuss-Hoisten im Bereich der Kreuzung Jägerhof einen Fahrradstreckenhinweis als Umfahrung zur L 142 anzubringen, werde man verwaltungseits überprüfen, so die Zusicherung von Landrat Petrauschke.

 

Ausschussmitglied Harig nahm nach entspechender Fragestellung zur Kenntnis, dass die Radwegeplanung K 12 zwar in zwei Bauabschnitte unterteilt sei, beide Abschnitte jedoch binnen eines Jahres – voraussichtlich 2016 – realisiert würden.

 

Ausschussmitglied Demmer  erklärte zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion, dass man das verwaltungsseits vorgeschlagene Mehrjahresprogramm grundsätzlich mittrage, allerdings – zumindest vorerst - ohne die Maßnahme K 37n und ohne die im Anhang aufgeführte Maßnahme K 10n (Umgehung Grevenbroich Noithausen).

 

Das Mehrjahresbauprogramm in vorgeschlagener Form zu beschließen, sei ebenfalls Konsens in seiner Faktionsgemeinschaft, so Ausschussmitglied Staudinger-Napp.

Allerdings sei hiervon ausdrücklich die in der Bevölkerung umstrittene K 9n (Strümp-Osterath) ausgenommen.

 

Ausschussvorsitzender Fischer stellte zu diesen beiden vorangegangenen Wortmeldungen fest, dass diese entsprechend protokolliert würden.