Nachtrag: 23.02.2011

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer erteilte hierzu Ausschussmitglied Dr. Will das Wort.

 

Dieser bezog sich zunächst auf das am 08.02.2011 vom Bundesgerichtshof verkündete Grundsatzurteil im Rechtsstreit zwischen dem VRR (als Beklagter) und der Abellio Trail NRW (als Klägerin).

Das Urteil des BGH, demzufolge der Vertrag, den der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit der Deutschen Bahn im Jahre 2009 geschlossen habe, wegen Verstoßes gegen geltendes Vergaberecht ungültig sei, habe für den VRR sowie für die kommunalen Träger des Verbandgebietes weitreichende Folgen.

Laut BGH sei die Abellio als Mitbewerber am Markt zu Unrecht vom Wettbewerb ausgeschlossen worden, weil die Verkehrsleistungen nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern direkt vergeben worden seien.

Fraglich sei derzeit, ob infolge der Entscheidung des BGH automatisch der aus dem Jahre 2004 stammende Verkehrsvertrag wieder auflebe oder bis zu einer erneuten Vergabe sozusagen ein „vertragsloser“ Zustand bestehen bleibe.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen darüber hinaus die Aussage von Ausschussmitglied Dr. Will zur Kenntnis, wonach diese Entwicklung den VRR ohne Frage auch finanziell belasten werde. Man stehe jedoch derzeit seitens des VRR in engen Verhandlungen mit der DB Regio mit dem Ziel, einige positive Veränderungen im S-Bahn-Bereich durchzusetzen.

 

Ausschussmitglied Dr. Will beendete seine Ausführungen mit der Einschätzung, wonach die BGH-Entscheidung auch für den Rhein-Kreis Neuss als Trägerkommune tendenziell negative Folge haben könne, anderseits jedoch nunmehr Rechtsklarheit bestehe und der Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr einen neuen Schub bekomme.

 

Weitere Erwähnung fand die beschlossene Kooperation des VRR mit der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN).

Hierzu berichtete Ausschussmitglied Dr. Will, dass ab dem Jahre 2012 ein einheitliches Tarifsystem zwischen dem Niederrhein und dem Ruhrgebiet, unterteilt in 5 Tarifgruppen, gelte.

Die zuständigen Gremien der Verkehrsverbünde hätten der ausgehandelten Einigung nunmehr auch formell zugestimmt. Infolge einer anderen Kostenstruktur des VGN sei in der Übergangsphase mit Mehrkosten für den VRR zu rechnen. Insgesamt beziffere sich der Aufwand für die Kooperation in der ca. 5jährigen Übergangsphase insgesamt auf ca. 2 Mio €, wobei die Hauptkostenanteile auf die Deutsche Bahn und den Kreis Wesel entfielen.

Weiterer Bestandteil der Kooperation, so Ausschussmitglied Dr. Will weiter, sei die ab Januar 2012 geplante Einführung eines 5. Tarifes für besonders lange Fahrstrecken innerhalb des Verbundsystems.

 

Zuletzt nahmen die Ausschussmitglieder die von Ausschussmitglied Dr. Will vorgetragenen Sachinformationen in Bezug auf die Diskussion zur Einführung des Sozialtickets zur Kenntnis.

Nach wie vor sei es das Bestreben des VRR, das Sozialticket nur bei sichergestellter Kostenneutralität einzuführen.

Etwaige Mehrkosten müssten erforderlichenfalls vom Land getragen werden (zur Deckung einer nicht unbeträchtlichen Finanzierungslücke).

Jedenfalls sei bereits jetzt absehbar, dass der 01.06. dieses Jahres als zunächst angedachter Termin für die Einführung des Sozialtickets nicht zu halten sein werde. Ebenfalls sei momentan noch offen, welche Stelle die Berechtigungsscheine für die Ausgabe des Sozialtickets ausstellen werde.

 

Auf entsprechende Frage von Ausschussmitglied Holler bezüglich der Auswirkungen der aktuellen Hartz-IV-Diskussion wiesen sowohl Ausschussmitglied Dr. Will als auch Landrat Petrauschke daraufhin, dass die Gegenfinanzierung des Sozialtickets nach wie vor ungeklärt sei.

Landrat Petrauschke legte in diesem Zusammenhang dar, dass der maßgebliche volle Regelsatz anteilig ca. 15,00 € monatlich als Ausgabeposten für Fahrkarten und ähnliches beinhalte.

 

Ausschussvorsitzender Fischer stellte fest, dass der Ausschuss die Informationen ohne weitere Aussprache zu Kenntnis nahm.