Beschluss:

Der Kulturausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die nachfolgende aufgeführte Nutzungs- und Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.05.2011 zu beschließen:

 

 

 

Nutzungs- und Entgeltordnung

für das Kulturzentrum

des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons

 

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am               aufgrund des § 26 Absatz 1 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen – KrO NW – vom 17. Oktober 1994 (SGV NW 2021) zuletzt geändert am 24.06.2008 folgende

 

Nutzungs- und Entgeltordnung

 

 

für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons beschlossen:

 

 

Präambel

 

Das Kreiskulturzentrum in Dormagen-Zons besteht aus den Einrichtungen Kreismuseum, Archiv im Rhein-Kreis Neuss und Internationalem Mundartarchiv Ludwig Soumagne.

 

 

§ 1

 

Besucherkreis

 

Zutritt zum Kulturzentrum in Dormagen-Zons haben alle Erwachsenen und Jugendlichen. Kindern unter 12 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung Erwachsener oder mit Erlaubnis der Verwaltung gestattet. Die begleitenden Personen übernehmen die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen.

 

 

§ 2

 

Öffnungszeiten

 

 

1.   Das Kreismuseum ist wie folgt geöffnet:

 

dienstags bis freitags von                               14.00 – 18.00 Uhr

samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen von   11.00 – 18:00 Uhr

 

Das Museum ist montags sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

 

Für Schulklassen, Kindergärten und Gruppen ist das Museum nach Vereinbarung geöffnet.

 

2.   Das Archiv im Rhein-Kreis Neuss sowie das Internationale Mundartarchiv Ludwig Soumagne sind montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr sowie freitags von 8:30 – 12:00 Uhr geöffnet.

 

 

§ 3

Entgelte

 

1.   Für das Kreismuseum wird folgender Eintritt erhoben:

Erwachsene                                                                        4,00 Euro

Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterausweis),

Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte                          1,50 Euro

Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte                   1,00 Euro

Familien                                                                             7,00 Euro

Familien (bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss)   6,00 Euro

Gruppen von mindestens 6 Personen pro Person                        3,00 Euro

Museumspädagogische Führungen pro Schüler                           1,00 Euro

Jahreskarte                                                                      24,00 Euro

Familienjahreskarte                                                            30,00 Euro

 

Für Kinder unter 6 Jahren ist der Eintritt frei.

 

Freien Eintritt hat nachstehender Personenkreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:

·       Mitglieder des Deutschen Museumsbundes,

·       Mitglieder des Internationalen Museumsverbandes (ICOM),

·       Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer des Kreismuseums Zons.

An jedem Mittwoch sowie an jedem 1. Samstag im Monat erhalten alle Besucherinnen und Besucher, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, freien Eintritt in das Museum. Für den Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen ist die Vorlage eines aktuellen Personalausweises, Kinderausweises oder eines vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellten Ausweises erforderlich.

 

Bei Gruppenführungen – bis maximal 30 Personen - durch Mitarbeiter des Kulturzentrums wird zusätzlich zum Eintritt ein Entgelt von 30,00 Euro erhoben.

 

2.   Für die Beförderung zum Kulturzentrum - zur Teilnahme an museumspädagogischen Veranstaltungen - mit dem vom Kulturzentrum Zons gestellten Bus wird ein Entgelt von 2,00 Euro pro Person erhoben.

 

3.   Für Theateraufführungen, Konzerte, Senioren- und Kinderveranstaltungen wird das Entgelt im jeweils gültigen Veranstaltungskalender ausgedruckt.

 

4. In den Schulsommerferien werden die Eintrittspreise für Jugendliche und Inhaber der Juleica um 50% reduziert.

 

 

§ 4

 

Entgelt für die Fremdnutzung von Räumlichkeiten

 

1. Für die Fremdnutzung von Räumen des Kulturzentrum Zons werden je Veranstaltung und Tag (inklusive Vor- und Nachbereitungszeit) folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:

 

 

·         Nordhalle (Erdgeschoss und Gewölbekeller)       

800,00 Euro

 

 

·         Befestigtes Außengelände hinter dem Museum
(1. Hof)

500,00 Euro

 

 

·         Befestigtes Außengelände hinter der Nordhalle
(2. Hof)    

500,00 Euro

 

 

·         Gesamtes Außengelände                              

800,00 Euro

 

 

·         Kaminzimmer

 

               je ½ Tag                                                

200,00 Euro

               pro Trauung                                             

60,00 Euro

 

2. Mit dem Nutzer wird ein Mietvertrag geschlossen, welcher die Verwaltungsrichtlinien für die Fremdnutzung von Räumen des Rhein-Kreises Neuss in der gültigen Fassung zum Vertragsbestandteil macht. Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten. Neben dem Mietzins hat der Mieter die Kosten für die Reinigung so wie ggf. für die Inanspruchnahme eines Sicherheitsunternehmens zu tragen. Diese Kosten sollen dem Mieter vorab mitgeteilt werden. Sie werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.

 

3. Die Prüfung der Zulassung einer beantragten Fremdveranstaltung im Hinblick auf die Verträglichkeit mit dem Museumsbetrieb und ggf. weiteren stattfindenden Veranstaltungen im Kulturzentrum Zons bleibt ausdrücklich einer jeweiligen Einzelfallprüfung vorbehalten. Insbesondere darf die Art und Durchführung der Veranstaltung nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sein. Ein Rechtsanspruch auf Anmietung besteht nicht.

 

4. Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen der Entgeltordnung für die Fremdnutzung von Räumen des Rhein-Kreises Neuss in der gültigen Fassung.

 

 

§ 5

 

Allgemeine Bestimmungen

 

·         Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

·         Hunde dürfen nicht mitgebracht werden.

·         Das Berühren der Kunstgegenstände sowie das Rauchen in den Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen ist untersagt.

·         Das Mitbringen und/oder Verzehren von Speisen und Getränken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.

·         Alle Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln.

·         Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

·         Personen, die diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, können des Hauses verwiesen werden.

·         Das Fotografieren und Filmen im Kreismuseum ist nur mit Erlaubnis der Museumsverwaltung gestattet.

 


 

§ 6

 

Haftung der Besucher

 

Der Besucher/die Besucherin haftet für alle von ihm/ihr insbesondere an den Gegen-ständen im Kulturzentrum verursachten Schäden. Für alle von Minderjährigen verursachten Schäden haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 7

 

Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Nutzungs- und Entgeltordnung wird Neuss festgelegt.

 

 

§ 8

 

Inkrafttreten

 

Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.05.2011 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 12.12.2007 außer Kraft.

 

 

Neuss, Grevenbroich,               

 

 

 


Protokoll:

Vorsitzender Rehse erläuterte, dass ein Kompromiss ausgehandelt wurde und bat Herrn Lonnes, die Einzelheiten auszuführen.

 

Herr Lonnes erklärte zunächst, dass zwischenzeitlich auch der Kochclub Zons (CCZ) der Bürgeranregung, die der Einladung zum Kulturausschuss beigefügt war, beigetreten sei. Er führte aus, dass die mit der Einladung versandte Vorlage nicht mehr dem aktuellen Stand entspräche. Zwischenzeitlich sei eine Einigung erzielt worden, die allen als Tischvorlage (Anlage 1) vorliege.

 

Der Kompromiss sei vom Landrat erzielt worden, dem die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages gemäß § 42 der Kreisordnung vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien obliege.

 

Danach werde vorbehaltlich der Zustimmung des Kulturausschusses, Kreisausschusses und des Kreistages probeweise für ein Jahr folgende Regelung für Eintritt, Öffnungszeiten und die Finanzierung von Park und Museum getroffen:

 

Der Eintritt für das Museum werde ab dem 01.05.2011 für Erwachsene auf 4,- € erhöht. Der Eintritt für Kinder, Jugendliche, Inhaber der Jugendleiterkarte, Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte betrage zukünftig 1,50 €, für Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss wie bisher 1,- €. Familien bei Vorlage der Familienkarte zahlen 6,- €. Neu sei die Einführung der Jahreskarte und der Jahresfamilienkarte für 24,- € bzw. 30,- €.

 

Darüber hinaus erhalten an jedem Mittwoch sowie an jedem ersten Samstag im Monat alle Besucherinnen und Besucher, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, freien Eintritt in das Museum.

 

Für die Vermietung der Nordhalle werde eine Miete in Höhe von 800,- € und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, in Höhe von 1.000,- € angesetzt.

 

Zudem werde für die Parkanlage kein Eintritt erhoben. Die Parkanlage werde über das Haupttor von dienstags bis freitags von 9:00 – 18:00 Uhr ganzjährig sowie über das Südtor zusätzlich samstags und sonntags sowie feiertags von 11:00 – 18:00 Uhr vom 1. Mai bis 31. Oktober zugänglich gemacht. Die Einzelheiten würden wie bisher in einem Vertrag zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadtmarketing und Verkehrsgesellschaft Dormagen GmbH (SVGD) geregelt.

 

Herr Lonnes wies in diesem Zusammenhang auf den vom Rhein-Kreis Neuss zu erfüllenden Kulturauftrag hin, der mit den drei auf der Burg Friedestrom ansässigen Kultureinrichtungen erfüllt werde. Die Burg Friedestrom solle dabei als Gesamtkulturraum erlebt werden.

 

Der Stadt Dormagen wurde zugesagt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Aufwendungen bei der Tourismuszentrale zu minimieren.

 

Herr Radmacher zeigte sich erfreut über den Kompromiss. Er vertrat die Auffassung, dass der Rhein-Kreis Neuss bei dem Kompromiss den Zonser Bürgerinnen und Bürgern sehr entgegengekommen sei. Er bedauere, dass nicht alle Betroffenen an der Kompromissfindung beteiligt wurden, dies sei jedoch aufgrund der Vielzahl der Beteiligten nicht möglich gewesen. Der Kompromiss werde mitgetragen; in einem Jahr müsse resümiert werden, ob sich das Vorgehen bewährt habe.

 

Herr Ingenhoven erklärte sich ebenfalls inhaltlich mit dem Kompromiss einverstanden, da dieser von großer Bedeutung für die Burg Friedestrom sei. Er merkte an, er hätte sich auf dem Weg zum Kompromiss eine stärkere Einbindung von Kulturausschuss und Kreisausschuss gewünscht.

 

Er fragte nach, ob neben dem ersten Samstag im Monat jeder Mittwoch eintrittsfrei gestaltet werde oder nur jeder 1. Mittwoch im Monat. Darüber hinaus merkte er an, dass der jährliche Matthäusmarkt an zwei Tagen auf dem Außengelände stattfinde, so dass nach dem Entwurf der neuen Entgeltordnung 1.600,- € für die Miete des Außengeländes fällig würden, was vom Verein nicht leistbar sei. Er schlug vor, dass die Entgeltordnung dahingehend geändert werde, dass für Veranstaltungen von maximal zwei Tagen eine Miete in Höhe von 800,- € erhoben werde.

Zur Finanzierung des Kompromisses fragte er an, ob zusätzlich zu den 30.000,- € noch ein Ausgleich im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit durch Ertragssteigerungen, Verringerung von Aufwendungen und direkten Ausgleichszahlungen erfolgen müsse.

 

Herr Lonnes führte aus, dass der Mittwochnachmittag in Zons der schwächste Besuchstag der Woche sei und daher jeder Mittwoch eintrittsfrei werden solle, damit die Besucherzahlen evtl. auch unter Nutzung des Cafés gesteigert werden könnten.

Er wies ausdrücklich darauf hin, dass die Zonser Vereine diese eintrittsfreien Tage für sich nutzen und das Museum in ihre Führungen einbinden könnten, da dieses dann kostenfrei besucht werden könne.

 

Hinsichtlich der Höhe der Miete für das Außengelände, insbesondere bei der Durchführung des Matthäusmarktes, erläuterte Herr Lonnes, dass der Heimat- und Verkehrsverein der Stadt Zons den Markt als einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht führe. Ungeachtet dessen sehe die gültige Entgeltordnung für die Fremdnutzung von Räumen des Kreises Möglichkeiten vor, von der Erhebung des Entgeltes aus Gründen der Billigkeit oder im Interesse des Kreises teilweise abzusehen; hierzu seien im Einzelfall Gespräche zu führen.

 

Der angesprochene Ausgleich in Höhe von 30.000,- € sei dazu gedacht, den Zuschussbedarf der Einrichtung zu senken, da zukünftig insbesondere eine erhöhte Parkpflege anfalle. Dies könne durch Ertragssteigerungen, Minderaufwendungen oder Ausgleichszahlungen erfolgen.

 

Frau Dr. Flick führte aus, dass gemäß der Vorlage vorgesehen war, gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in Zons durch Übergabe von Schlüsseln die Benutzung des Außengeländes zur Durchführung kultureller Veranstaltungen zu ermöglichen.

 

Herr Lonnes legte dazu dar, dass der Kompromiss eine strikte Trennung zwischen den öffentlich-rechtlichen Entgelten für das Museum und des frei zugänglichen Außengeländes vorsehe. Das gesamte Außengelände sei nun für die Vereine innerhalb der Öffnungszeiten frei zugänglich; hierfür sei die Ausgabe von Schlüsseln nicht notwendig. Unabhängig hiervon werde zukünftig wie bisher auch die Möglichkeit bestehen, dass die Zonser Vereine Kulturveranstaltungen auf dem Außengelände und in den Räumen des Kulturzentrums durchführen.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Flick, ob die im Rahmen der Bauarbeiten verwendeten rötlichen Ziegelsteine seitens der Denkmalpflege genehmigt worden seien, bestätigte Herr Lonnes dies.

 

Herr Kolmorgen sprach seinen Dank an die Kreisverwaltung für den gefundenen Kompromiss aus. Hinsichtlich des Ausgleichs, welcher zunächst im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit und als letzte Möglichkeit als geldlicher Ausgleich erfolgen solle, erfragte er, ob dieser zukünftig jährlich vorgesehen sei. Darüber müsse auch noch im Aufsichtsrat der Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen GmbH (SVGD) entschieden werden.

 

Herr Lonnes erklärte, dass dieses Jahr eine Testphase sei. Wenn sich die Lösung bewähre, solle sie fortgesetzt werden.

 

Herr Rosellen legte dar, dass seine Fraktion in der letzten Sitzung Bedenken gegen die Erhebung des Eintrittes in den Schlosspark und die starke Gebührenerhebung vorgetragen habe. Mit dem Kompromiss sei nun eine tragbare Lösung für das nächste Jahr gefunden worden. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Dormagen sollte intensiviert werden.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass Veranstaltungen auf der Freilichtbühne oft mittwochs stattfinden, dann sollte für die Besucher das Südtor ebenfalls geöffnet werden.

 

Vorsitzender Rehse stellte abschließend fest, dass der Kompromiss von allen Fraktionen begrüßt werde und bat über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung des Diskussionsergebnisses abzustimmen.