Protokoll:

Beiratsmitglied Grimbach wies auf Freischnittarbeiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung am Rhein im Bereich des Naturschutzgebietes und FFH-Gebietes Zonser Grind hin, die er ob des Umfangs und der Rücksichtslosigkeit nur verurteilen könne. Es seien dort durch die Arbeiten mit großem Gerät ganze Bestände geschützter Pflanzen verschwunden. Dies seien massive Eingriffe in die Natur. Er bitte darum, diese Sache auf die Tagesordnung einer Sitzung des Beirates zu setzen. Derartige Unterhaltungsmaßnahmen dürften nicht weiter zugelassen werden.

 

Allgemein waren die Beiratsmitglieder der Auffassung, dass diese Problematik, möglichst nach einer Besichtigung der Örtlichkeit, erörtert werden solle.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz sagte zu, Kontakt zur Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aufzunehmen und eine sachkundige Teilnahme an einer der kommenden Sitzungen des Beirates zu vereinbaren.

 

Der Vorsitzende schlug vor, in dem Fall einen Sitzungsort im Raum Dormagen zu wählen.

 

Der Vorsitzende und Beiratsmitglied Grimbach erinnerten daran, dass er den heutigen Landrat vor etwa 30 Jahren im Rahmen der Verhinderung einer unsinnigen Uferbefestigung im Naturschutzgebiet kennen gelernt habe. Diese Befestigung sei wieder beseitigt und das natürliche Ufer damit gerettet worden.

 

Beiratmitglied Arndt bat um Mitteilung, ob der Kreisverwaltung Informationen über Totfunde an Starkstromleitungen vorlägen. Sie suche schon einige Zeit nach Erkenntnissen.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erklärte, dass der Unteren Landschaftsbehörde keine Daten hierüber vorlägen.

 

Stellvertretendes Beiratsmitglied Susanne Lechner riet zur Befragung von Herrn Jöbkes vom LANUV NRW.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz wies auf die laufenden Arbeiten und Planungen der Gewässerunterhaltungspflichtigen zur Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen zum Erreichen der nach der Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Zielsetzungen eines guten Zustandes bzw. Potentials der Gewässer. Für den Rhein-Kreis Neuss bestünden drei Planungseinheiten bzw. Kooperationsgebiete, nämlich Untere Erft mit Gillbach, Norfbach und Elsbach für die Erft und deren Nebengewässer, Rheingraben Nord für die Nebengewässer Nordkanal mit Jüchener-, Kelzenberger- und Kommer Bach, Stingesbach, Mühlenbach und Buersbach und Niers mit Trietbach. In allen drei Gebieten werde es unter der jeweiligen Kooperationsleitung Erftverband, Rhein-Kreis Neuss (Untere Wasserbehörde) und Niersverband zu Auftaktveranstaltungen und sog. Workshops kommen, in deren Verlauf erste Konzepte zur Zielerreichung vorgestellt und diskutiert werden sollen. Er sehe es als wichtig an, den Landschaftsbeirat hierin einzubinden. Da es sehr schwierig sei, alle Unterhaltungspflichtigen zu entsprechenden Sitzungsteilnahmen zu bekommen, sei es günstiger, wenn eine Anzahl von Beiratsmitgliedern in die Verteiler der Kooperationsleitungen aufgenommen und über die jeweils anstehenden Termine informiert würden. Nach der Teilnahme könne dann eine Information des Gesamtbeirates in der jeweils kommenden Sitzung erfolgen.

 

(Anm.: Bislang haben sich die Beiratsmitglieder Grimbach, Arndt, S. Lechner, Kühl, Krause und Meyer-Ricks hierzu bereit erklärt. Es ist ohne weiteres möglich, dass sich noch weitere Beiratsmitglieder hierzu melden. Diese Meldungen werden an die ULB, Herr Schmitz, Tel. 02181 601-6840, Fax. -86840, E-Mail ulrich.schmitz@rhein-kreis-neuss.de, erbeten.)