Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gem. § 69 Abs. 1 LG NRW gegen die Gewährung von Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Erweiterung der Paniermehl-Siloanlage der Fa. Brata in Neuss-Weckhoven entsprechend der vorgestellten Planung.

 


Protokoll:

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Standort innerhalb des Werksgeländes liege.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks befürchtete eine Ausweitung der Produktion, die eine Diskussion angeraten erscheinen lasse.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erläuterte, dass durch die Erweiterung der Lagerkapazitäten im beantragten Umfang die Produktion nicht ausgeweitet werde, so dass sich keine Auswirkungen auf die Umgebung oder die Anwohner durch erhöhten Fahrverkehr usw. ergeben würden. Die Erhöhung der Lagerkapazität diese ausschließlich der betrieblichen Flexibilisierung in Anpassung an die jeweilige Marktlage.

 

Beiratsmitglied Arndt bat, dies zu Protokoll zu nehmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.