Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keine Bedenken gem. § 69 Abs. 1 LG NRW gegen die Erteilung von Befreiung nach § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG im Rahmen des Genehmigungsbescheides nach § 68 Abs. 2 WHG zur ökologischen Umgestaltung des Gillbachs bei Gut Alshof in der Gemeinde Rommerskirchen entsprechend der vorgelegten Planung.

Es ist gebietsheimische Pflanzware aus der biogeografischen Region zu verwenden. Auf Spitzahorn ist zu verzichten. Winterlinde ist lediglich vereinzelt und nur am Rand des Renaturierungsbereichs zu verwenden. Im Interesse der Insekten und der Vogelwelt ist auf blühende Gehölze, Frucht tragende Gehölze und blütenreiche Ansaat Wert zu legen. Rasterartige Pflanzung ist zu vermeiden.


Protokoll:

Beiratsmitglied Bolz verwies auf eine Liste der Bezirksregierung Arnsberg zu gebietsheimischen Pflanzen. Er rege an, auf Spitzahorn und Winterlinde zu verzichten.

 

Der Vorsitzende stimmte dem zu. Winterlinde sei allenfalls vereinzelt und in den höher gelegenen Randbereichen zu verwenden. Vogelkirsche sehe er ungern als Einzelbaum, sondern vielmehr in Beständen, Schwarzpappel als Solitäre. Erlen seien zur Beschattung und Befestigung des Ufers bestens geeignet.

 

Beiratsmitglied Grimbach bat darum, auf Rasterpflanzungen zu verzichten.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz wies darauf hin, dass sowohl östlich, als auch westlich dieses Abschnittes Bereiche zu besichtigen seien, die bereits vor Jahren naturnäher gestaltet worden seien.

 

Beiratsmitglied Otten bat darum, blühende Gehölze, die auch Früchte trügen, zu verwenden, um Insekten und Vögel zu schützen und zu fördern.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass in den Randbereichen durchaus auch Schneeball und roter Hartriegel angepflanzt werden könne. Auch Salweide als Frühblüher könne verwendet werden.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erklärte, dass er die den unterschiedlichsten Belangen Rechnung tragenden Vorschläge des Beirates gerne im Verfahren an den Erftverband weitergeben werde.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig hne Stimmenthaltungen.