Beschluss:

Der Schulausschuss begrüßt aus schulischer Sicht grundsätzlich die Einrichtung einer RAA.

 


Protokoll:

Herr Schmitz erklärte sich nach Aufruf des TOP für befangen, da er in der Schulberatungsstelle beim Schulamt tätig sei. Er nehme an der Beratung zu diesem TOP nicht teil.

 

Herr Lonnes gab eine kurze Einführung in die Thematik. Er berichtete, dass Mitarbeiter der Verwaltung die beiden RAA in Dortmund und Mönchengladbach aufgesucht hatten, um einen Eindruck von Arbeitsweise und Finanzierung dieser Stellen zu erhalten. Die Einrichtung mache aus schulischer Sicht durchaus Sinn, auf der anderen Seite entstünden entsprechende Zusatzkosten. Er wies darauf hin, dass die Bürgermeisterkonferenz noch nicht abschließend über eine derartige Einrichtung entschieden habe. Die Schuldezernentenkonferenz habe allerdings aus Kostengründen gegen die Einrichtung einer RAA votiert. Das Thema sei in 14 Tagen erneut auf der Tagesordnung der Bürgermeisterkonferenz.

 

Herr Lonnes wies auf ein Schreiben der Schulaufsicht an die Bürgermeisterin und Bürgermeister sowie die Ratsfraktionen in den Kommunen und den Schulausschuss vom 07.02.2011 hin (Anlage 1), in dem die Schulaufsicht die Schließung der Schulberatungsstelle beim Schulamt zum Schuljahresbeginn 2011/2012 bekannt gab sowie die Einrichtung einer RAA dringend befürworte, da aus Sicht der Schulaufsicht diese Aufgabe ansonsten auf die Kommunen zukomme. Er vertrat hingegen die Auffassung, die Schulberatung sei Aufgabe der Schulen und der Schulaufsicht selbst.

 

Bei den Diskussionsteilnehmern, Herr Demmer, Herr Rehse, Frau Schoppe und Frau Florack bestand ein grundsätzlicher Konsens hinsichtlich der Sinnhaftigkeit einer derartigen Stelle. Die zentrale Koordination würde am Ende zu Kosteneinsparungen führen, insofern sollten die Verwaltungen der Kommunen dies befürworten. Auch die soziale Verpflichtung des Gemeinwesens in Bezug auf Integration von Migranten fand Erwähnung.

 

Frau Wienands sah in dem Brief der Schulaufsicht und hierbei insbesondere in den Aussagen zur Schließung der Schulberatungsstelle einen Erpressungsversuch in Richtung der Adressaten des Schreibens. Außerdem sah sie in der Abordnung von Lehrkräften in eine derartige Beratungsstelle die Gefahr von Unterrichtsausfall in den betroffenen Abordnungsschulen.

 

Frau Hund zeigte sich verwundert über diesen Vorwurf. Sie habe als Sprecherin der Schulaufsicht lediglich die Fakten sowie den Zeitpunkt der Schließung der Schulberatungsstelle aufgezeigt und weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass wegen der geänderten Erlasslage die Schulaufsicht künftig in Bezug auf die Weiterführung der Schulberatungsstelle keinen Spielraum mehr habe.

 

Im Übrigen würden die beiden in die RAA abgeordneten Lehrkräfte in den Schulen ersetzt. Herr Krützen bestätigte dies. Es falle aufgrund der Abordnung in den Schulen kein Unterricht aus.

 

Herr Lonnes fasste die wichtigsten finanziellen Eckdaten in Bezug auf die Einrichtung einer RAA noch einmal zusammen. Dem Kreishaushalt entstünden im Jahr Kosten in Höhe von rund 85.000 €, die über die Kreisumlage finanziert werden müssten. Der Landeshaushalt steuere zudem die beiden Lehrerstellen bei. Herr Lonnes stellte klar, dass eine finanzielle Evaluation der bestehenden RAA bislang nicht existiere, aber eine gelungene Integration sicherlich soziale Vorteile für das Gemeinwesen bringe. Er wies abschließend darauf hin, dass aus seiner Sicht konkrete Einsparungen vor Ort durch die Einrichtung einer RAA sich kaum im Einzelfall belegen lassen.

 

Es bestand Konsens, dass die Entscheidung im Finanzausschuss getroffen werden solle. Abschließend fasste der Schulausschuss bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung folgenden