Beschluss:

 

Der Beirat begrüßt die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet im Zusammenhang mit einem durchgezogenen Grünzug Erftaue.


Protokoll:

 

Vorsitzender Lechner erläuterte, dass der alte Sportplatz Weckhoven keiner intensiven sportlichen Nutzung mehr unterliege. Die Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet könne man nur begrüßen, zumal die Anregung aus dem Beirat gekommen sei. Damit werde der Zusammenhang eines durchgehenden Grünzugs Erftaue gewahrt, wie ihn der Regionalplan auch vorsehe. Es gebe zwar noch eine nicht als Schutzgebiet festgesetzte Spange einer alten Kreisstraßenplanung. Es sei jedoch nicht absehbar, ob und wann diese überhaupt realisiert werde. Die Natur habe sich die Trasse ohnehin wiedergeholt.

 

Er schlug eine entsprechende positive Beschlussfassung vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.