Protokoll:

Vorsitzender Herr Boestfleisch verweist auf die ausführlichen Informationen in der Einladung zum Sachstand Altpapier. Wie Herr Mankowsky betont, ist das vom Rhein-Kreises Neuss bei der Erfassung und Verwertung des Altpapiers verfolgte Hauptziel nach wie vor, dass alle Bürger im Rhein-Kreis Neuss in den Genuss der erzielten Erlöse kommen sollen. Herr Mankowsky berichtet über das erst vor wenigen Stunden übermittelte  Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land NRW im Verfahren „Stadt Neuss ./. Rhein-Kreis Neuss“. Im anhängigen Beschwerdeverfahren sei die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt worden. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache könne die Stadt Neuss ihr gesammeltes Altpapier zunächst selber verwerten lassen.