Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz teilte mit, dass man mit Spannung die Entscheidung zum Optionsantrag am 31.03.2011 erwarte.

Außerdem erklärte er, dass die Mietwerterhebung zwischenzeitlich ergänz worden sei.

Bezüglich des Bildungs- und Teilhabepaket gehe man davon aus, dass der Rahmen bis Mitte des Jahres stehe. Alle Ansprüche ab dem 01.01.2011 würden dann rückwirkend abgewickelt.

Abschließend teilte er mit, dass der Betrag der Kosten der Unterkunft für den Monat März bei rd. 5.802.000 € liege, man somit den gleichen Wert wie 2010 habe.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel teilte mit, dass seine Fraktion ein zweites Gutachten bei der Mietwerterhebung für sinnvoll halte, um Rechtssicherheit und sozialen Frieden zu erreichen. Die Folge des derzeitigen Gutachtens könne eine Ghettorisierung sein.

 

Auch Kreistagsabgeordneter Jürgen Güsgen äußerte sich kritisch hinsichtlich des ersten Gutachtens. Angemessene Mieten würde man nur noch in kritischen Gebieten finden und damit ein neues Wohnumfeld schaffen.

 

1. stv. Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose stellte klar, dass das Gutachten die Kriterien des Bundessozialgerichtes berücksichtige und damit mit der geltenden Rechtssprechung übereinstimme. Es seien zwar einige Ergänzungen notwendig; ein Alternativgutachten mit weniger Aussagekraft mache jedoch keinen Sinn. Er wies ferner darauf hin, dass stets der Einzelfall und die Tolleranzgrenzen zu beachten seien, um unangemessene Eingriffe in die Lebensumstände und eine Ghettobildungen zu vermeiden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass ein Gutachten nicht so oft in Auftrag gegeben werden könne, bis man mit dem Ergebnis einverstanden sei. Auch sei die Annahme falsch, dass es nur in kritischen Gebieten günstige Mieten gebe.

 

Zu den von verschiedenen Kreistagsabgeordneten aufgeworfenen Fragen nahm Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz wie folgt Stellung:

Bezüglich des geforderten zweiten Gutachtens zur Mietwerterhebung wies er darauf hin, dass der zweite Anbieter eine ganz andere Methodik zugrunde lege. Anders, als vom Bundessozialgericht gefordert, lege dieser nicht auch die Bestandsmieten, sondern nur die Mietangebote zugrunde. Dies führe zwangsläufig zu anderen Ergebnissen. Außerdem betonte er, dass es sich bei Entscheidungen des Jobcenters stets um eine Einzelfallprüfung handele, bei der nicht jede Unangemessenheit zu einem Umzug führe. Man müsse berücksichtigen, dass man auch zum jetzigen Zeitpunkt unangemessenen Wohnraum habe.

Das Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden sei hinsichtlich dem weiteren Vorgehen und der Methodik erzielt worden. Ob anschließend alle mit dem Ergebnis zufrieden sind, könne nicht abgesehen werden.

Die Tatsache, dass das Bildungs- und Teilhabepaket noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sei, hindere nicht daran, weiter an der Umsetzung zu arbeiten.