Beschluss:

1        Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem von der Rechnungsprüfung festgestellten Ergebnis über die Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2009 und der Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes an. Die Feststellungen der Rechnungsprüfung werden als eigenes Prüfungsergebnis übernommen.

 

2        Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

2.1         Der Kreistag stellt gemäß § 95 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften  Jahresabschluss zum 31.12.2009 fest.

2.2         Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.320.870,05 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

2.3         Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW uneingeschränkt Entlastung.

 


Protokoll:

Herr Hennecke stellte den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 anhand des als Anlage 1 beigefügten Folienvortrages vor.

 

Frau Stephan-Gellrich bat hinsichtlich der in Anlage A1, Seite 2 des Prüfungsberichtes dargestellten und von 3 Mio. € um 1 Mio. € auf 4 Mio. € gestiegenen Sonstigen Verbindlichkeiten um Erläuterungen.

 

Herr Graul äußerte, dass die Erläuterungen der Niederschrift beigefügt werden (Anlage 2).

 

Frau Stephan-Gellrich fragte hinsichtlich der Rückstellungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz, ob zu der noch ausstehenden Abrechnung bereits Näheres bekannt sei.

 

Herr Graul verneinte dies. Die Verwaltung gehe aber davon aus, dass im Laufe des Jahres Rückforderungen des Landes geltend gemacht werden.

 

Herr Mertens fragte, ob der genannte Personalkostenanteil in Höhe von 15 % hoch oder niedrig sei.

 

Herr Hennecke bezeichnete die Höhe aus seiner Erfahrung als einen guten Wert.

 

Herr Graul ergänzte, dass die Quote geringer sei als in vielen anderen Kommunen und verwies darauf, dass die GPA zurzeit landesweit alle Kreise prüfe und entsprechende Kennzahlen erhebe. Er gehe davon aus, dass in Zukunft mehr Vergleiche als bisher möglich seien.

 

Herr Jüngerkes fragte, ab wann damit zu rechnen sei, dass im Rahmen des Mehrjahresvergleichs von Kennzahlen auch Kennzahlen anderer Kommunen zur Verfügung gestellt werden können. Des Weiteren fragte er zu S. 13 des Prüfungsberichtes in Bezug auf die Beteiligung an der Verkehrsgesellschaft, ob für die Zukunft aktuellere Daten der Verkehrsgesellschaft berücksichtigt werden können.

 

Herr Landrat Petrauschke antwortete, dass die Jahresabschlüsse für die Vergangenheit gegenwärtig beim Wirtschaftsprüfer liegen. Der Jahresabschluss 2010 würde aktuell vorbereitet. Als Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft gehe er davon aus, dass die Zeitnähe jetzt hergestellt und beibehalten werden könne.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.