Protokoll:

Vorsitzender Rehse eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Gegen die Feststellung, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen und der Kulturausschuss beschlussfähig ist, erhob sich kein Widerspruch.

 

Herr Ingenhoven wies darauf hin, dass zwei Tagesordnungspunkte (TOP 6 und TOP 4 nicht-öffentlicher Teil) die geplante Hortensiensammlung für das Kulturzentrum Zons behandeln und somit miteinander korrespondieren, so dass bei TOP 6 darüber zunächst nur unter Vorbehalt beraten werden könne.

 

Herr Lonnes führte dazu aus, dass Schenkungen bzw. privatrechtliche Verträge im nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung zu beraten seien.