Sitzung: 14.07.2011 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/1220/XV/2011
Beschluss:
Der Gemeinde Rommerskirchen wird für die Erweiterung des Kindergartens im Zuge
des Ausbaus der Plätze für Kinder unter 3 Jahren ein Kreiszuschuss gewährt. Der
Zuschuss beträgt 50% der anerkennungsfähigen Kosten, die die zuwendungsfähigen
Ausgaben der Landesförderung übersteigen, abzüglich der verbleibenden Rücklagen
der Tageseinrichtung (übersteigende Kosten 22.000,--€ X 50%, abzüglich verblei-
bende Rücklagen 0,--€ = Kreiszuschuss 11.000,--€). Vorbehaltlich der Überprüfung
der vom Träger angegebenen Rücklage beträgt der Kreiszuschuss 11.000,--€.
Die Mittel stehen im Haushalt 2011 im Produkt 060 361 010 zur Verfügung.
Protokoll:
Herr Lonnes verwies auf die Erläuterungen in der Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende Herr Ehms ließ über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.
Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig.