Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt die Fortführung des Projektes „Fachstelle Frühe Hilfen“ für weitere 2 Jahre.

 


Protokoll:

„Frühe Hilfen“; Konzept zur Abwendung von Gefahren der Kindeswohlgefährdung; Bericht der evang. Jugend- und Familienhilfe gGmbH

 

Herr Dierselhuis wies auf die Kooperation im Bereich „Früher Hilfen“ mit den Jugendämtern der Städte Kaarst und Grevenbroich hin und begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Vertreter des Trägervereins, Frau Katthagen und Herrn Asche.

 

Frau Katthagen berichtete über den Aufbau und die bisherige Entwicklung der Arbeit (seit Dez.2010), über die geleisteten Hilfen in einzelnen Fällen und die Finanzierungs-anteile der 3 beteiligten Jugendämter.

Ihr Vortrag ist zusammengestellt in der Anlage 1 zu dieser Niederschrift. Außerdem wird der Niederschrift ein Faltblatt zum Angebot der „Frühen Hilfen“ mit Kontaktdaten beigefügt.

 

Herr Kresse regte an, dass aufgrund der Unterschiedlichkeit in der Umsetzung in den verschiedenen Jugendamtsbezirken ein Austausch über die Konzeptansätze und der gemachten Erfahrungen in der Gesundheitskonferenz des Kreises angestrebt werden solle.

 

Herr Wappenschmidt merkte kritisch an, dass selbst auf der Ebene der einzelnen niedergelassenen Kinderärzte unterschiedlich verfahren werde. Es sei erstrebenswert,

eine kreisweite Zuständigkeit mit einem einheitlichen Konzept zu entwickeln.

Es könne anderseits auch nicht angehen, dass Fachkräfte der medizinischen und sozialen Versorgung ihre Hinweise über mögliche Kindeswohlgefährdungen in anonymisierter Form an die Fachstellen weitergeben können.

Im Übrigen könne er für seine Fraktion die Zustimmung zum Beschlussvorschlag ankündigen.

 

Auf Nachfrage von Frau Winzen zur Qualifikation der Kräfte in der Familienarbeit erklärte Frau Katthagen, dass die leitende Fachkraft in die Koordination und Überwachung der unterschiedlichen Hilfsangebote eingebunden ist.

Frau Katthagen berichtete weiterhin von 6 begleiteten Fällen seit Dezember 2010 und stellte differenziert die Herangehensweise bis zur direkten Arbeit in den Familien dar.

 

Frau Rosenthal-Außem betonte, dass jeder erkannte Fall und die Abwendung einer Gefährdung für ein Kind den Mitteleinsatz - sei er auch noch so hoch - rechtfertige.

 

Herr Dierselhuis stellte fest, dass es hierbei um ein Hilfesystem „im Aufbau“ gehe. Im Ergebnis der Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt, GPA, habe die Umsetzung des § 8 a KJHG eine gewichtige Rolle gespielt. Die GPA habe dem Jugendamt des Kreises hierbei eine gute Leistung bescheinigt. Herr Braun stellte fest, dass für alle beteiligten Akteure an der Schnittstelle zum Kinderschutz zu prüfen sei, ob eine Finanzierungsbeteiligung möglich ist, dies gelte auch für das Gesundheitswesen.

 

Herr Paschke erklärte hierzu, dass niedergelassene Ärzte wie Selbständige agieren, da sie nur bestimmte, von den Kassen zugelassene Leistungen abrechnen können. Er befürwortet jedoch, dass Ärztekammern sowie Berufsverbände der Ärzteschaft eine Beteiligung ihrerseits zu den Kosten des Kinderschutzes prüfen sollten.

 

Herr Lonnes merkte an, dass der Mitteleinsatz für das Jugendamt i.H.v. 10.855,--€ angesichts der sich stellenden Aufgabe sich als finanzierbar darstelle.

 

Frau Schöttgen gab ihrerseits große Zustimmung zur bisherigen Aufbauarbeit des Konzeptes „Frühe Hilfen“ und der bereits geleisteten Arbeit.

 

Der Vorsitzende Herr Ehms ließ über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: