Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Erteilung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG für die Beseitigung der Brücke über den ehem. strategischen Bahndamm bei Rommerskirchen-Hoeningen.


Protokoll:

Herr Schneider ergänzte die Ausführungen der Erläuterungen. Die Planung entspreche der von der Stadt Grevenbroich weiter nördlich bei Neukirchen durchgeführten Maßnahme. Der Bahndamm umfasse auch 5 alte Brücken, die von der Gemeinde ebenfalls mit übernommen worden seien. Die Waldflächen würden weiter durch die Forstdienststelle des Rhein-Kreises Neuss bewirtschaftet. Von dieser Regelung seien aber die Bauwerke ausgenommen.

Ein Gutachter komme insgesamt zu dem Ergebnis, dass die Brücken nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprächen und zu Gunsten einer Überfahrt zu beseitigen seien. Der Rat der Gemeinde habe sich aus technischen und wirtschaftlichen Gründen für diese Lösung und gegen eine geprüfte Alternative, eine etwa 540 m lange Umfahrung des Brückenbauwerkes mit einem auszubauenden Weg, entschieden. Diese Alternative sei mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden.

Die Gemeinde beabsichtige, die Maßnahme möglichst zügig umzusetzen. Aktuell sei jedoch bekannt geworden, dass man noch einer Entscheidung in der Ratssitzung am 15. September 2011 bedürfe. Dies verzögere die ursprünglich vorgesehene Vergabe.

Die Arbeiten am Waldbestand würden unter der Regie der Forstdienststelle der Kreisverwaltung erfolgen. Die Fällungen würden auf ein Mindestmaß beschränkt. Mit dem Eigentümer der östlich liegenden Gärtnerei habe man vereinbart, dass dieser die wieder begrünten Flächen pflege.

 

Herr Gottschalk erläuterte unter Hinweis auf die Ausführungen im LBP und die aushängenden Karten die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen.

Im Ergebnis verbleibe ein Defizit an ökologischen Wertpunkten, welches an anderer Stelle kompensiert werden müsse. Seitens des Regionalforstamtes Niederrhein bestehe das Interesse an einer naheliegenden Kompensation.

 

Herr Schneider bestätigte dies. Das Regionalforstamt Niederrhein habe der Gemeinde hierfür eine Frist von zwei Jahren eingeräumt.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass es sich bei den Pappeln entgegen den Ausführungen im LBP nicht um Schwarzpappeln, sondern um Hybriden handele.

 

Auf die Frage von Frau Arndt nach Fledermausvorkommen im Bereich der Brücke oder des Umfeldes erläuterte Herr Gottschalk, dass an der Brücke selbst keine Fledermäuse vorhanden seien. Er habe bei seinen Ermittlungen erfahren, dass in der Gegend jedoch Fledermäuse gesehen worden seien.

 

Dies wurde von Herrn Schneider bestätigt. Man habe sich die Brücke mehrfach angesehen.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass für einen Fledermausstandort hier das Wasser fehle. Gleichwohl sei es vernünftig, mit einem Detektor die dort fliegenden Arten festzustellen.

 

Auf die Frage von Herrn Bachmann nach dem entstehenden Kompensationsdefizit erläuterte Herr Gottschalk die Anwendung der Eingriffsregelung in diesem Fall. Er ergänzte, dass auch bei einer Beibehaltung des Brückenbauwerks in den unmittelbar angrenzenden Bewuchs eingegriffen werden müsse, um z. B. Schäden durch Wurzeldruck zu vermeiden.

 

Auf Bitte des Vorsitzenden stellte er weiterhin die betroffenen Baumarten dar.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.