Beschluss:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss stimmte einstimmig bei zwei Enthaltungen (Die Linke) der Teilnahme am VRR-SozialTicket für die Pilotphase vom frühestmöglichen Zeitpunkt (Vorschlag VRR 1.11.2011, alternativ 01.12.2011) bis einschließlich 31.12.2012 zu.

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss nimmt die „Richtlinie der Verkehrsverbund Rhein – Ruhr AöR über die Festsetzung der Tarife des SozialTickets im Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund Rhein – Ruhr (VRR) als Höchsttarif“ zur Kenntnis.

 

Gemäß Ziffer 3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des SozialTickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien SozialTicket 2011) wird die Abwicklung der Finanzierung des SozialTickets über den Zweckverband VRR / die VRR AöR bestätigt.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Martin Kresse begrüßte das Vorhaben. Dennoch sei der Betrag, den ein Berechtigter zahlen müsse, zu hoch.

 

Kreistagsabgeordneter Hans-Wilhelm Grütjen vertrat auch die Auffassung, dass der Betrag zu hoch sei. Auch kritisierte er die Beschränkung des Berechtigtenkreis.

 

Auch Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel begrüßte das Projekt. Dennoch habe er sich gewünscht, dass sich die Berechtigung an Einkommensgrenzen orientiert. Nach Ablauf der Pilotphase müsse dann diskutiert werden, inwieweit das Projekt sinnvoll und tragbar ist.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Rosellen ergänzte, dass es auch sinnvoll sei zu evaluieren, inwieweit der Bedarf bestehe, Kinder auch tagsüber mitnehmen zu können (und nicht erst ab 19.00 Uhr).

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Christian Will machte darauf aufmerksam, dass man seit 2 Jahren mit der Koalition im VRR an diesem Pilotprojekt arbeite. Es sollte daher die volle Unterstützung des Kreistages haben. Die gemachten Vorschläge können, sofern finanzierbar, berücksichtigt werden, wenn das Ticket tatsächlich eingeführt werde. Man müsse jedoch erst einmal abwarten.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer betonte, dass es sich um einen klassischen Kompromiss auf größten gemeinsamen Nennern handele.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Daniel Mike Schöppe erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass das Ticket auf den Namen ausgestellt werde und man sich ausweisen können muss.