Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer verwies auf die Berichterstattung der Verwaltung sowie auf die tabellarische Listung aller diesjährig durchgeführter bzw. bis zum Jahresende noch anstehender Erneuerungsmaßnahmen.

 

Ausschussmitglied Holler hob eingangs hervor, dass an die Qualität der Straßen bestimmte Anforderungen zu stellen seien. Vor diesem Hintergrund werde beispielsweise beim Autobahnbau vermehrt auf neue Herstellungsverfahren zurückgegriffen. Besonders sei hier eine sogenannte Beton- Asphalt-Mischbauweise zu nennen, die die jeweiligen spezifischen Vorteile der beiden Bauweisen kombiniere. Dieses Verfahren habe sich bereits auf etlichen Referenzstrecken im bundesdeutschen Autobahnnetz bewährt und gehöre in den Niederlanden mittlerweile zur Standardbauweise.

Ausschussmitglied Holler schloss seine Ausführungen mit der Bitte an die Verwaltung, dieses sogenannte Black-Topping-Verfahren auf die Einsatzmöglichkeit im Kreisstraßenbau zu prüfen.

 

Dezernent March verwies darauf, dass das zuvor beschriebene Straßenbauverfahren in der sogenannten Black-Topping-Bauweise ein speziell im Autobahnbau praktiziertes Verfahren darstelle, welches nicht unmittelbar auf die technischen Standards im Kreisstraßenbau übertragbar sei.

 

Amtsleiter Lenzen merkte ergänzend an, dass die qualitativen Voraussetzungen für die sogenannte Black-Topping-Bauweise im Kreisstraßennetz insoweit nicht gegeben seien, als die wesentliche Voraussetzung bei dieser Bauweise die Herstellung der Tragschichten in Betonbauweise sei. Dies sei auf den bestehenden Kreisstraßen durchgängig nicht der Fall.

Im Zusammenhang mit dieser Thematik bat Ausschussmitglied von Nesselrode um Beantwortung der Frage, ob das Erneuerungsprogramm für das kommende Haushaltsjahr 2012 bereits feststehe.

 

Dezernent March erläuterte hierzu, dass das Erneuerungsprogramm 2012 entwurfsweise von der Verwaltung erarbeitet sei. Eine entsprechende Berichterstattung über die Umsetzung des Programmes würde in soweit entsprechend bisheriger Praxis in der Herbstsitzung 2012 erfolgen. Eine Beratung im Vorfeld habe der Ausschuss bis dato jeweils nicht vorgesehen.

 

Die Wortmeldung von Ausschussmitglied Harig aufgreifend, wonach die Verwaltung die Möglichkeit zum Einbau von sogenanntem Flüsterasphalt innerhalb der Ortsdurchfahrten prüfen möge, kommentierte Amtsleiter Lenzen: Unter Berücksichtigung des Geschwindigkeitsniveaus innerhalb von Ortsdurchfahrten kämen die positiven Effekte von Flüsterasphalt nicht zum Tragen. Zudem sei kritisch festzustellen, dass der offenporige Flüsterasphalt eine deutlich herabgesetzte Nutzungsdauer aufweise und insoweit innerhalb der Ortsdurchfahrten weder zur Lärmminderung beitrage noch wirtschaftlich sei.

 

Ausschussmitglied Kirberg bat um Auskunft, ob aufgrund festgestellter Fahrbahnabsenkungen auf der K 27 zwischen Ramrath und Hoeningen entsprechende Mittel zur Schadensbeseitigung im Erneuerungsprogramm 2012 vorgesehen seien.

Dies verneinte Amtsleiter Lenzen mit Hinweis darauf, dass zunächst die auch der Verwaltung bekannten Fahrbahnabsenkungen kritisch beobachtet würden und abgewartet werden müsse, ob weitere Setzungen des Untergrundes eintreten würden. Erst hiernach seien geeignete Abhilfemaßnahmen im Rahmen des Erneuerungsprogrammes sinnvoll. Im nächstjährigen Programm sei dieser Abschnitt der K 27 insoweit nicht enthalten.

 

Ausschussmitglied Boestfleisch plädierte angesichts der finanziellen Auswirkungen des Erneuerungsprogrammes auf den jeweiligen Haushalt dafür, dass der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss schon im Vorfeld der anstehenden Etatberatungen über die im Jahre 2012 vorgesehenen Erneuerungsmaßnahmen zeitig in Kenntnis gesetzt werde, um Gelegenheit zur Beratung zu erhalten.

 

Ausschussmitglied Demmer pflichtete diesen Ausführungen bei und erklärte, dass es vornehmlich darum gehe, wie auch in anderen Fachausschüssen praktiziert, die Thematik insgesamt zu bewerten, ohne auf fachliche Einzelheiten einzugehen.

 

Dezernent March hob hervor, dass die bisherige Praxis, wonach die Verwaltung nach fachlichen Kriterien eine jeweilige Jahresliste erstelle und nach deren Realisierung dem Ausschuss eine Dokumentation zukommen lasse, auf einen diesbezüglichen Beschluss des Ausschuss vom Dezember 2007 zurückgehe. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang sei, dass das jeweils vom Kreistiefbauamt erarbeitete Erneuerungsprogramm ausschließlich nach den schadensbedingten Sanierungserfordernissen erarbeitet werde und insoweit bestmöglich objektiviert erstellt werde.

 

Ebenfalls zu dieser Thematik äußerte sich Ausschussmitglied Dr. Will, der sich dafür aussprach, dass die Verwaltung angesichts der eingesetzten Investitionsmittel den Ausschuss nicht bloß nachrichtlich über die Realisierung der jeweiligen Maßnahmen in Kenntnis setzten solle, sondern künftig auch im Vorfeld entsprechende Informationen über beabsichtigte Projekte liefern möge. Dass die Verwaltung das Programm ausschließlich an sachlichen Kriterien ausrichte, sei indes unbestritten. Wünschenswert sei es für den Ausschuss allerdings, vorab über anstehende Maßnahmen informiert zu werden.

Ausschussmitglied Dr. Will legte Wert auf die Feststellung, dass das Programm aufgrund fachlicher Bewertungen in der bewährten Form weiterhin der Entscheidungskompetenz der Verwaltung vorbehalten bleiben solle und für den Ausschuss lediglich die frühzeitige Information hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen von Bedeutung sei. Dezernent March erklärte, den Entwurf des Erneuerungsprogrammes für das Jahr 2012 werde die Verwaltung bereits als Anlage zu der Niederschrift über die heutige Sitzung beifügen.

 

Ausschussvorsitzender Fischer konnte sich hiernach davon überzeugen, dass der Ausschuss mit dieser Vorgehensweise einverstanden war und die Fraktionen insoweit Gelegenheit hätten, sich frühzeitig über die anstehenden Maßnahmen zu informieren.

Weitere Wortmeldungen hierzu lagen nicht vor.